Geplante Sportagentur lässt Sportlern laut Verein „Athleten Deutschland“ zu wenig Einfluss.
Neues SportfördergesetzAthletenvertreter üben scharfe Kritik am Entwurf

Sport-Staatsministerin Christiane Schenderlein (CDU) plant ein sogenanntes Sportfördergesetz. (Archivbild)
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Die jüngste Fassung eines Sportfördergesetzes seitens der Bundesregierung erfährt deutliche Ablehnung durch die Interessenvertretung der Athleten.
Die Interessenvertretung der Sportlerinnen und Sportler hat den aktuellen Gesetzesvorschlag der Bundesregierung zur Sportförderung beanstandet. Ein zentraler Kritikpunkt ist die nach ihrer Auffassung unzureichende Mitsprache in der vorgesehenen Sportagentur. „Athleten Deutschland zeigt sich schockiert über den am Mittwoch veröffentlichten Referentenentwurf des Bundeskanzleramts für ein Sportfördergesetz und lehnt diesen in der vorliegenden Form entschieden ab“, äußerte die Vorsitzende von Athleten Deutschland, Pia Greiten.
Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) meldet, liegt ihr der Vorschlag vor. Dieser könnte in der kommenden Woche durch Sport-Staatsministerin Christiane Schenderlein (CDU) dem Kabinett vorgestellt werden. „Der Entwurf bleibt in zentralen Punkten hinter den eigenen Zielsetzungen zurück und wird dem immer wieder formulierten Anspruch, 'Athletinnen und Athleten in den Mittelpunkt zu stellen', nicht gerecht“, wurde in der Mitteilung der Organisation weiter ausgeführt.
Was bezweckt das neue Gesetz?
Über ein geeignetes Gesetz zur Förderung des Sports diskutieren seit langer Zeit Sportverbände, Politiker und die Vertretung der Athleten. Die Unterstützung des Spitzensports soll damit unabhängig von der amtierenden Bundesregierung eindeutig geregelt werden. Die Regelung zielt darauf ab, mehr Planungssicherheit zu schaffen, Bürokratie zu reduzieren und schlussendlich die Performance der Athletinnen und Athleten zu steigern.
Ein zentrales Element der Gesetzesvorlage ist die Schaffung einer eigenständigen Sportagentur, welche die Aufgabe hat, die Fördermittel in Millionenhöhe zu verteilen. Der Plan sieht vor, dass diese Agentur ihre Tätigkeit 2027 aufnimmt. Ihre erste Aufgabe wird die Entscheidung über die Zuteilung der Gelder für den Sommersport ab 2029 sein. Der Zeitpunkt, zu dem der Bundestag das Gesetz zur Sportförderung beschließen wird, steht noch nicht fest.
Ungenügende Mitbestimmung für den Sport
Eine Überarbeitung des Gesetzesvorschlags durch Schenderlein erfolgte, nachdem beispielsweise der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) moniert hatte, dass dem organisierten Sport eine zu geringe Mitbestimmung zugestanden und der politische Einfluss als zu hoch bewertet werde. Das ursprüngliche Konzept sah im fünfköpfigen Stiftungsrat, dem entscheidenden Gremium, nur einen einzigen Repräsentanten des DOSB vor.
Die aktuelle Fassung sieht stattdessen neun Mitglieder vor: drei Repräsentanten des DOSB, fünf vom Bund und ein Abgesandter der Sportministerkonferenz der Länder. Eine Vertretung der Athleten ist nicht eingeplant. „Eine unabhängige und wirksame Athletenvertretung ist im deutschen Sportsystem weiterhin nicht gewünscht“, kritisierte Greiten. (red)
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