Zur Landtagswahl fehlen noch HelferSwisttal zahlt das höchste „Erfrischungsgeld“

Hände werden bei jeder Landtagswahl benötigt, um Stimmen auszuzählen.
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Swisttal – Wahlhelfer sind Mangelware. Die Gemeinden und auch die Städte tun sich gerade schwer, die nötige Zahl an Helfern für die anstehende Landtagswahl zusammenzubekommen. Dabei buhlen sie auch mit einem erhöhten „Erfrischungsgeld“ um Freiwillige. 40 Euro, 50 Euro – nur nicht passen. Denn letztlich müssten ansonsten Menschen für diesen Dienst am Wahlabend Zwangsverpflichtet werden.
28 Euro, wie sie im Paragrafen 5 der Landeswahlordnung genannt werden, der den Einsatz von Wahlvorsteher und Wahlvorstand regelt, reichen offenkundig in keiner der sechs linksrheinischen Rhein-Sieg-Kommunen aus. Alle haben sie etwas aufgestockt.
Die Möglichkeit dazu bietet das Wörtchen „kann“ aus dem Gesetzestext, in dem es wörtlich heißt: „Den Mitgliedern des Wahlvorstandes kann für den Wahltag ein Erfrischungsgeld von 28 Euro gewährt werden.“

Mit der Hand werden stimmen gezählt, wie hier 2017 in Bornheim.
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Alfter: Mehr als 120 Bürger haben sich als Wahlhelfer gemeldet. 20 Unterschriften unter dem Formular für die Annahmeerklärung fehlen der Gemeinde Alfter noch. Dann ist die Pflicht für die Besetzung der 18 Wahlvorstände in der Gemeinde erfüllt. Jeder dieser Vorstände besteht aus maximal acht Mitgliedern – einem Wahlvorsteher, einem Stellvertreter sowie den Beisitzern.
Der Wahlvorstand überwacht gemeinsam die Wahl, prüft Wahlberechtigungen und auch die Gültigkeit von Stimmzetteln. Wer noch Wahlhelfer werden mag, muss sich bloß bei Dagmar Lanski, Ruf (0228) 6 48 41 21, melden oder ihr schreiben: wahlhelfer@alfter.de. Das Erfrischungsgeld beträgt in Alfter 35 Euro.
Bornheim: Noch vier Positionen frei, meldet die Stadt Bornheim dreieinhalb Wochen vor der Wahl. Es fehlt also nicht mehr viel, um alle 301 Helferpositionen zu besetzen. Das liegt auch daran, dass Bornheim den Kontakt zu all jenen pflegt, die schonmal bei den Wahlen geholfen haben. So wird vor den Wahlen jedes Mal der erfahrene Helferstamm angeschrieben. Dazu gehören auch Mitarbeiter von Bundesbehörden. Das Erfrischungsgeld ist in Bornheim auf 40 Euro festgelegt.

Mehrere Helfer sind bei einer Wahl, wie hier 2017 in Bornheim, nötig.
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Dienstbeginn für die Wahlvorstände ist – wie überall – morgens um 7.30 Uhr, und um 18 Uhr mit dem „Schluss der Wahllokale“ ist eben noch lange nicht Schluss mit dem Ehrenamt. Wie lange das Prüfen und Auszählen samt der formgerechten Meldung letztlich dauert, hängt sehr von der Wahlbeteiligung, der Anzahl von Wahloptionen und den Beschlüssen ab, die zu treffen sind. Obwohl es zwei Schichten gibt – eine bis 13 und eine zweite bis 18 Uhr – müssen bei der Auszählung alle anwesend sein.
Meckenheim: Wahlhelfer werden „dringend gesucht“, heißt es in Meckenheim. Das Erfrischungsgeld ist auf 40 Euro hinaufgesetzt worden – „als Dankeschön“. „Bisher konnten die Wahlen jeweils mit Wahlhelferinnen und Wahlhelfern durchgeführt werden, welche sich freiwillig zur Übernahme dieses Ehrenamtes bereit erklärt haben“, meldete die Meckenheimer Stadtsprecherin Marion Lübbehüsen.
Städtische Mitarbeiter stellten einen Großteil der Helfer. Lübbehüsen weist aber auch darauf hin, dass „zur Übernahme dieses Ehrenamtes jede wahlberechtigte Bürgerin beziehungsweise jeder wahlberechtigte Bürger verpflichtet“ sei.
Sofern sich nicht genügend Helfer melden, müssten allerdings welche verpflichtet werden, so Lübbehüsen. Üblicherweise treffen sich alle Helfer eine halbe Stunde vor Wahlbeginn und teilen Schichten ein. Das heißt, mancher muss zweimal anreisen.
Rheinbach: 22 Urnenwahllokale und acht Briefwahllokale muss die Stadt Rheinbach zur Landtagswahl einrichten und mit Helfern besetzen. „Dafür benötigen wir insgesamt 224 Personen“, teilte Matthias Müller von der Pressestelle der Stadt Rheinbach mit: „Ein Teil wird durch Freiwillige sowie durch Meldungen aus den Parteien abgedeckt. Zudem verpflichten wir Kollegen aus dem öffentlichen Dienst. Freiwillige Meldungen sind auch von Kurzentschlossenen immer gern gesehen.“

Wahlbriefe stapeln sich 2017 in Bornheim zur Landtagswahl.
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Egal wer sich meldet: „Die Wahlhelfertätigkeit ist ein Ehrenamt zur Förderung der Demokratie und zur Ermöglichung freier und geheimer Wahlen“, betont Müller. Zeitlich lässt sich die Tätigkeit vorab kaum fassen: „Die Wahlhelfer begleiten dabei die Wahlhandlung, zählen am Abend die Stimmen aus und übergeben die Wahlunterlagen ans Wahlamt. Dies ist ein individueller Prozess, welcher keine definitive zeitliche Bestimmung zulässt.“
Aus diesem Grund gibt es in Rheinbach auch ein gestaffeltes Erfrischungsgeld: Mitglieder des Wahlvorstandes erhalten 35 Euro, die Wahlvorsteher 40 Euro zuzüglich fünf Euro für die Handynutzung und als „Fahrtengeld zur Verbringung der Wahlkisten“.
Swisttal: Mit 50 Euro zahlt die Gemeinde Swisttal den Spitzensatz unter den linksrheinischen Rhein-Sieg-Kommunen. Vielleicht liegt es auch an der Summe, dass schon knapp vier Wochen vor der Wahl die Helferlisten komplett gefüllt sind. Aus diesem Grund kann die Gemeinde auch nicht sagen, wie viel Personal sie eventuell noch für den Wahltag zusätzlich verpflichten muss und woher sie es dann nimmt. „Sollte ein/e Wahlhelfer/in kurzfristig ausfallen, sorgt das Wahlamt der Gemeinde Swisttal für einen entsprechenden Ersatz“, teilte Jannine Kunz von der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Gemeinde mit. Auch in Swisttal gibt es zwei Schichten – eine am Vormittag, eine am Nachmittag –, von denen jede mit mindestens drei Personen besetzt sein muss. Kunz: „Zu Beginn und zum Schluss der Wahlhandlung und zur Auszählung der Stimmzettel ist der Wahlvorstand vollständig anwesend.“
Wachtberg: „Immer noch werden bis zu 25 Wahlhelfer gesucht“, meldet Margit Märtens aus der Gemeinderverwaltung Wachtberg. Insgesamt verpflichte der Bürgermeister bis zu 200 Wahlhelfer in den geplanten Wahlvorständen. Das gesetzlich vorgegebene Erfrischungsgeld ist in Wachtberg laut Märtens auf 35 Euro je Helfer aufgestockt worden.
Ganz grob kalkuliert die Gemeinde mit einer Arbeitszeit von 7.30 bis etwa 22 Uhr für die Wahlhelfer. „Je nach Aufwand und Stimmbezirksgröße kann die Zeit der Auszählung vor Ort auch viel kürzer sein“, sagt Märtens – vielleicht sogar nur bis 19.30 Uhr. Und wenn alles ausgezählt ist, dann muss ein Wahllokal auch wieder „zurückgebaut“ werden. Das heißt: Zettel abhängen, Kabinen wegräumen, Tische und Stühle zurückbringen ...
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Nicht nur wegen der Corona-Pandemie gibt es immer einen „Plan B“. „Sollten verpflichtete Wahlhelfer aus gesundheitlichen Gründen ausfallen und der Wahlvorstand unter das gesetzlich geforderte Minimum fallen, wird auf Mitarbeiter der Verwaltung zurückgegriffen“, erklärte Märtens. Das heißt, für den Wahlsonntag werden Mitarbeiter als „Springer“ bereitgehalten, die also auf Abruf zu Hause sitzen.
Laut Landeswahlgesetz müssen „während der Wahlhandlung“, also der Stimmabgabe, mindestens drei Mitglieder da sein, während der „Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses“, also bei der Auszählung, mindestens fünf. Andernfalls wäre das Gremium „nicht beschlussfähig“.