22 Banken im TestWas Sie jetzt über das neue Online-Banking wissen müssen

Die neuen Regeln beim Onlinebanking sind komplizierter – aber sicherer.
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- Ab dem 14. September gelten neue Regeln für das Online-Banking. Das hat weitreichende Änderungen für Bankkunden.
- Die Zeitschrift Finanztest hat 22 Kreditinstitute untersucht, wie sie die neuen Regeln für Online-Banking umsetzen.
- Ein Fazit: Für die meisten Bankkunden wird es künftig weniger komfortabel als bislang. Weitere Ergebnisse und die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema haben wir für Sie zusammengefasst.
Verbraucher bekommen dieser Tage Nachricht von ihren Banken, denn ab 14. September treten Veränderungen für den Zahlungsverkehr in Kraft.
Für viele Kunden wird Onlinebanking laut der Zeitschrift Finanztest bald etwas weniger bequem als bisher. Wichtigste Neuerung ist das Ende des einfachen und bequemen iTan-Verfahrens. Die Banken schlagen den Kunden als Ersatz für die iTan andere Verfahren vor. Die meisten davon gibt es schon länger. Die Zeitschrift Finanztest hat in ihrer August-Ausgabe die Onlinebanking-Verfahren von 22 Kreditinstituten unter die Lupe genommen und die Preise für die Kunden ermittelt. Einige Ergebnisse fassen wir hier zusammen.
Fazit: Die neuen Verfahren sind tatsächlich sicherer. Grund für das Aus des iTan-Verfahrens: Es entspricht nicht mehr den Sicherheitsanforderungen der Europäischen Union. Künftig sind nur noch dynamische Verfahren zugelassen, um Aufträge zu bestätigen: Sie erzeugen die Tan aus den Auftragsdaten einer Überweisung wie Kontonummer, Betrag oder Datum. Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zu den neuen Regeln im Zahlungsverkehr nach dem Aus von iTan.
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Was ändert sich, wenn ich auf mein Onlinekonto zugreifen will?
Wenn Sie sich wie bisher nur mit Benutzername und persönlichem Kennwort einlog-gen, sehen Sie nur die Umsätze der letzten 90 Tage. Wenn Sie alles sehen wollen – ältere Umsätze, die Bewegungen auf Ihren anderen Konten oder Kreditkartenumsätze –, müssen Sie sich ab dem 14. September 2019 mit der Zwei-Faktor-Methode identifizieren. Bei dieser Methode müssen Sie zwei von drei möglichen Merkmalen für den Login nutzen.Bei Überweisungen kann eine Bank auf die Zwei-Faktor-Authentifizierung maximal fünfmal hintereinander verzichten, wenn die einzelne Überweisung nicht höher als 30 Euro ist und die Summe aller Überweisungen höchstens 100 Euro beträgt.
Bin ich ohne Smartphone vom Onlinebanking ausgeschlossen?
Nein. Die drei sichersten Verfahren ChipTan, BestSign und PhotoTan funktionieren auch ohne ein internetfähiges Handy. Alle von Finanztest befragten Banken bieten ein Verfahren an, für das Sie kein Smartphone brauchen. Allerdings ist es für manche Verfahren nötig, dass Sie ein Zusatzgerät kaufen, einen sogenannten Tan-Generator. Mit dem können Sie dann die erforderliche Tan erzeugen.
Ist Onlinebanking 100 Prozent sicher?
Nein, absolut sicher ist keines dieser Verfahren, aber auch die Überweisung per Papierformular ist ja nicht absolut sicher. Nach heutigem Stand der Technik sehr sichere und sichere Verfahren sind ChipTan, BestSign, PhotoTan, QR-Tan und AppTan. Die Direktbanken DKB und ING geben Kunden eine Sicherheitsgarantie. Beide übernehmen die Haftung, auch wenn der Kunde grob fahrlässig handelt, etwa Pin und Tan ungesichert auf seinem Computer speichert. Bei diesen Banken muss der Kunde im Schadensfall also nicht beweisen, dass er sorgfältig war.Commerzbank und Deutsche Bank geben das Versprechen zwar auch, verankern es aber nicht in den Geschäftsbedingungen. Im Streitfall können Kunden sich nicht darauf berufen. Targobank-Kunden erhalten die Online-Sicherheitsgarantie nur auf Antrag.
Mit welchen Kosten muss ich rechnen?
Die Kontoführung per PC ist bei vielen Banken die preiswerteste Möglichkeit. Nutzen Sie ein Onlinebanking-Verfahren mit zusätzlichem Lesegerät, einem Tan-Generator, müssen Sie dafür bei den Banken in unserem Test für die günstigsten Geräte einmalig zwischen 9 Euro und 35 Euro ausgeben. Alternative Geräte können je nach Funktionsumfang teurer sein. Beim SMS-Tan- und App-Tan-Verfahren berechnen die Banken bis zu 9 Cent pro Tan.
Wie schütze ich PC und das Smartphone?
Betriebssystem und Internetbrowser – die Software, mit der Sie Internetseiten aufrufen können – sollten aktuell sein. Nutzen Sie die regelmäßigen Updates. Ihren Rechner und das Smartphone sollten Sie mit einem Virenschutz ausrüsten. Eine Firewall für den PC ist empfehlenswert, die Bank darf sie aber nicht fordern. Die Sicherheit hängt auch vom eigenen Verhalten ab. Betrüger versuchen immer wieder, Bankkunden so zu manipulieren, dass sie ihre Daten freiwillig preisgeben oder Überweisungen unwissentlich zugunsten der Betrüger ausführen. Klicken Sie keine Links in E-Mails an, deren Absender Sie nicht kennen, öffnen Sie keine Anhänge. Geben Sie die Internetadresse der Bank immer selbst ein. Seien Sie misstrauisch, wenn Sie in einer E-Mail aufgefordert werden, Passwörter oder vertrauliche Informationen einzugeben.
Typisch für solche Mails zweifelhafter Herkunft sind Betreffzeilen wie „Handlungsbedarf – Verifizierung erforderlich“, „Sicherung Ihres Kontos“, „Datenbestätigung erforderlich“ oder „Aktualisierung Ihrer Nutzerdaten“. Auffällig ist eine unpersönliche Anrede wie „Sehr geehrter Kunde ...“.
Haben künftig auch andere Firmen außer der Bank Einsicht ins Konto?
Ja, künftig können auch andere Institute Ihr Konto einsehen. Banken müssen Drittfirmen einen Blick auf Ihr Konto gestatten, aber nur mit Ihrer ausdrücklichen Erlaubnis. Infrage kommen nur Zahlungsdienstleister, die die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder eine andere europäische Aufsichtsbehörde zugelassen hat. Sie dürfen die abgerufenen Kundendaten nur für den vorgegebenen Zweck verwenden.
Muss die Bank mitteilen, welche Drittfirma
Informationen abfragte?
Eine solche Drittfirma kann ein Zahlungsauslösedienst sein, der zum Beispiel in Ihrem Auftrag eine Überweisung ausführt. Oder ein Kontoinformationsdienst: Wenn Sie zum Beispiel einen Kredit bei einer fremden Bank aufnehmen wollen, kann ihr ein Kontoinformationsdienst anhand Ihrer Kontoumsätze mitteilen, ob Sie kreditwürdig sind.
Wichtig: Sie sollten Drittdiensten nicht vorschnell den Zugriff erlauben. Denn sie können nach Ihrer Zustimmung ohne weitere Nachfrage bis zu vier Mal innerhalb von 24 Stunden auf Ihr Konto gucken. Ihre Bank muss Ihnen zwar sagen, wer Informationen abgerufen hat, allerdings nicht von sich aus. Sie kann warten, bis Sie die Information anfordern. Wünschenswert wäre es, wenn jede Bank automatisch nach dem Login eine Übersicht anzeigte und Sie zu jedem Zeitpunkt sehen könnten, wer welche Informationen abgerufen hat. (ftd)
Alle Informationen in Finanztest 8/2019 oder unter: test.de /tan-verfahren