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Anderes Erdgas für HaushalteAlles was Sie zu der Umstellung auf H-Gas wissen müssen

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Ein Gaszähler, aufgenommen in Nürnberg

Köln – Eines der größten Infrastrukturprojekte der deutschen Erdgasversorgung erreicht nun auch Nordrhein-Westfalen: die Umstellung von L- auf H-Gas. Die Rheinische Netzgesellschaft (RNG), die das Strom- und Gasnetz in der Region zwischen Dormagen und Erftstadt, über Köln und Bergisch Gladbach bis Reichshof im Oberbergischen betreibt, wird in diesem Zusammenhang von 2018 an rund 480 000 mit Erdgas betriebene Geräte erfassen und sie bis spätestens 2029 umstellen.

Warum muss der Wechsel zu einer anderen Gassorte sein?

Das bisher im Rheinland bezogenen Gas stammt vor allem aus den Niederlanden, insbesondere aus dem Gebiet von Groningen. Nachdem es dort infolge der Gasförderungen mehrfach Erdbeben gegeben hatte, hat die Regierung in Den Haag beschlossen, die Gasförderung zu reduzieren und die Exporte nach und nach einzustellen. Deshalb müssen neue Lieferanten für das Rheinland einspringen. Das sind insbesondere Norwegen und Russland. Sie liefern aber eine andere Gas-Sorte.

Nach diesem Zeitplan soll die Erdgasumstellung erfolgen.

Wie unterscheiden sich die Gassorten?

Das bisher übliche L-Gas („low caloric gas“) hat einen niedrigeren Brennwert als das künftig verwendete H-Gas („high caloric gas“). Wegen der andersartigen Gas-Sorte müssen alle erdgasbetriebenen Geräte in den Haushalten, in Gewerbebetrieben und auch in der Industrie erfasst und umgerüstet werden. Die Rheinische Netzgesellschaft geht davon aus, dass sie dabei rund 19 000 verschiedene Gerätetypen erfassen wird.

Wann beginnen Erfassung und Umrüstung der Geräte?

In den ersten Gebieten soll die Umstellung 2020 beginnen. Köln ist 2023 bis 2025 an der Reihe. Im Jahr 2029 soll die Umstellung abgeschlossen sein. Über den Zeitplan informiert auch die nebenstehende Grafik. Die Information der Verbraucher und die Erfassung der Geräte sollen rund zwei Jahre vor der Umstellung erfolgen. Die Umrüstung erfolgt dann einige Wochen oder auch sehr kurz vor der Umstellung auf die neue Gassorte – die ununterbrochene Belieferung mit Erdgas wird dabei von der RNG garantiert.

Wer übernimmt die Umrüstung und welche Arbeiten sind dabei nötig?

Zuständig dafür ist die Rheinische Netzgesellschaft, die die Strom- und Erdgasnetze in der Region betreibt. Das Unternehmen hat für das Projekt die Marke „ErdgasUmstellung“ gegründet. Mitarbeiter des Unternehmens werden sich ab Juni 2018 mit den ersten Erdgaskunden in Verbindung setzen. Nach vorheriger Terminabsprache werden die Geräte bei einem Besuch in der Wohnung erfasst. Zu einem späteren Zeitpunkt nehmen dann Installateure an den Geräten die Umrüstung vor. Dabei werden insbesondere Brennerdüsen ausgetauscht und der Brenner neu eingestellt. Voraussichtlich dauert das im Schnitt etwa eine Stunde.

Wer bezahlt die Arbeit und das Material?

Wohnungseigentümer oder Mieter bekommen keine Rechnung für die von den Installateuren geleistete Arbeit und auch nicht für die benötigten Ersatzteile. Die gesamten Kosten der Umstellung beziffert die Rheinische Netzgesellschaft für ihren Bereich mit 200 Millionen Euro. Alle entstehenden Kosten werden später auf alle deutschen Erdgaskunden umgelegt. Die Verbraucherzentralen erwarten, dass die Umrüstung jeden Haushalt „nur wenige Euro pro Jahr“ kosten wird.

Können alle Geräte umgerüstet werden?

Die Rheinische Netzgesellschaft erwartet, dass die allermeisten Geräte umzurüsten sind. Problematisch könnte es allerdings bei Geräten werden, die vor den 1960er Jahren angeschafft worden sind. Hier ist möglicherweise eine Neuanschaffung erforderlich. Dabei zahlt die Netzgesellschaft 100 Euro Zuschuss für jedes erforderliche Neugerät. Die Gesellschaft weist darauf hin, dass sich die Kosten für den Ersatz eines derart alten Gerätes wegen der höheren Energieeffizienz eines neuen Geräts vermutlich schon nach wenigen Jahren bezahlt machen.

Ist das H-Gas mit einem höheren Brennwert teurer als das bisherige L-Gas?

Ja, das H-Gas ist etwas teurer als das L-Gas. Weil gleichzeitig aber auch der Brennwert der künftigen Sorte höher ist, also weniger Gas für das gleiche Heizergebnis benötigt wird, gleicht sich das unter dem Strich wieder aus.

Was passiert, wenn erdgasbetriebene Geräte nicht erfasst oder umgerüstet werden können, weil Mieter oder Eigentümer den Zugang zur Wohnung verweigern?

Für diesen Fall kündigt die Netzgesellschaft an, dass sie die Belieferung des entsprechenden Haushalts mit Erdgas sperren muss.