Köln – Das Finanzministerium von Nordrhein-Westfalen erwartet im laufenden Jahr einen Rückgang des Steueraufkommens um fast 7,5 Milliarden Euro. Das erfuhr der „Kölner Stadt-Anzeiger“ am Freitagnachmittag auf Anfrage beim Ministerium. Die Zahlen ergeben sich aus der Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ im Mai 2020.
Nach Plan sah der Haushalt für das Jahr 2020 eine Steuereinnahme von 65,1 Milliarden Euro vor. Nach den neuesten Schätzungen werden jetzt nur noch Einnahmen von 57,7 Milliarden Euro erwartet. Auch für die kommenden drei Jahre prognostiziert das Ministerium geringere Einnahmen als geplant. Für das Jahr 2021 werden die Mindereinnahmen auf 3,7 Milliarden Euro geschätzt, für 2022 auf 3,8 Milliarden Euro und für 2023 noch 3,3 Milliarden Euro.
Firmenhilfen lasten schwer
„Ursächlich für den drastischen Rückgang der Steuereinnahmen ist die durch die Corona-Pandemie induzierte rückläufige Wirtschaftsleistung und die Liquiditätssicherungsmaßnahmen für die Unternehmen“, sagte ein Sprecher des Ministeriums auf Anfrage.
Die Steuerschätzung aus Mai 2020 beruht auf der gesamtwirtschaftlichen Annahme, dass das Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Jahr 2020 um 6,3 Prozent schrumpft und die deutsche Volkswirtschaft in die Rezession gerät. Im Jahr 2021 soll sich die wirtschaftliche Lage bei einem kräftigen Wachstum von 5,2 Prozent entspannen. „In den Folgejahren schwenkt die Wirtschaftsleistung dann auf einen moderaten Wachstumspfad von 1,4 Prozent ein“, heißt es von den Schätzern. Im aktuell unsicheren Umfeld sind auch die Prognosen der Wirtschaftsforschungsinstitute sehr volatil. Während die EU-Kommission und der Internationale Währungsfonds mit einer Entwicklung des BIP von minus 6,5 bzw. minus 7 Prozent noch pessimistischer sind als die Bundesregierung, rechnen das ifo und das RWI lediglich mit minus 1,5 bzw. minus 0,8 Prozent. Welche dieser Prognosen letztendlich den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen wird, bleibe abzuwarten.
Eingeschränkte Aussagekraft
„Daher besitzt die aktuelle Steuerschätzung nur eine eingeschränkte Aussagekraft und ist nur als eine erste Einschätzung zu sehen“, heißt es vom Ministerium. Vor dem Hintergrund der unsicheren Datenlage hat der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ daher beschlossen, im September eine außerordentliche Steuerschätzung durchzuführen, um mit Hilfe des dann vorliegenden Erkenntnisgewinns zu valideren Ergebnissen zu kommen. Diese Schätzung wird dann auch die Grundlage für den nordrhein-westfälischen Landeshaushalt 2021 bilden, der im September vom Kabinett beschlossen und im Oktober in den Landtag eingebracht werden soll.
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„Klar ist aber bereits jetzt: Die im erheblichen Maße entstehenden Steuermindereinnahmen werden alle öffentlichen Haushalte vor große Herausforderungen stellen“, so das Finanzministerium.



