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Kölner BuchungsplattformMitarbeiter verklagen das Hotelportal HRS

Lesezeit 2 Minuten

HRS-Zentrale in Köln

Köln – Unmut gibt es bei Mitarbeitern des Kölner Hotelportals HRS. Das Unternehmen hatte allen Beschäftigten für 2017 den vereinbarten Bonus beim Erreichen bestimmter Ziele gestrichen. Mehrere Mitarbeiter haben deshalb das Unternehmen verklagt.

Für einen Fall (Az. 3 CA 2940/18) gab es am Freitag einen Verhandlungstermin vor der dritten Kammer des Arbeitsgerichts Köln. Der inzwischen ausgeschiedene Kläger forderte von seinem früheren Arbeitgeber den in seinem Fall vereinbarten leistungsbezogenen Bonus in Höhe von 15 700 Euro. Er machte geltend, dass er in den sieben Jahren, in denen er bei HRS beschäftigt war, die vereinbarten Ziele fast immer zu 100 Prozent erreicht habe. Seiner Ansicht nach stünde ihm auch für 2017 der Bonus, der immerhin 25 Prozent der jährlichen Festbezüge ausmache, in voller Höhe zu.

Der Vertreter des Unternehmens begründete die generelle Streichung des Bonus mit der „etwas schwierigeren Lage“ des Unternehmens im vergangenen Jahr. HRS habe sich aber entschlossen, allen Mitarbeitern, die am 31. März 2018 noch für das Hotelportal tätig waren, eine „Treueprämie“ in Höhe von 50 Prozent des jeweils vereinbarten Bonus’ zu zahlen. Da der Kläger zu diesem Zeitpunkt aber nicht mehr Mitarbeiter im Unternehmen gewesen sei, stünde ihm diese Prämie auch nicht zu.

Einigung auf Vergleich

In einem Gütetermin am Arbeitsgericht hatte HRS einen Vergleich zunächst abgelehnt. Auch im Verhandlungstermin am Freitag war man anfangs noch weit auseinander: der HRS-Vertreter bot dem ehemaligen Beschäftigten zunächst lediglich 3200 Euro an; der forderte seinerseits für den Fall eines Vergleichs 80 Prozent des ursprünglichen Betrags, also gut 12.000 Euro.

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Auf die Anregung der Richterin, sich in der Mitte – konkret bei 7850 Euro – zu treffen, wandte die HRS-Seite ein, das Bezahl-Gefüge im Unternehmen gerate durcheinander, wenn man bereits ausgeschiedenen Mitarbeitern dieselbe Prämie von 50 Prozent des Jahresbonus’ zahle wie den nach wie vor Beschäftigten.

Nach einigem Feilschen einigte man sich auf einen Vergleich: Der Kläger soll 6500 Euro bekommen. Da der HRS-Vertreter dafür am Freitag von seinen Vorgesetzten noch keine feste Zusage erhielt, kann HRS diesen Vergleich noch bis kommenden Dienstag widerrufen. In diesem Fall würde am 14. Dezember das Urteil gesprochen. Über die Erfolgsaussichten der Klage äußerte sich die Richterin nicht.