GroßkundeKölner Finanzämter kündigen ihre Konten bei der Sparkasse Köln-Bonn

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Die Zentrale der Sparkasse Köln-Bonn am Rudolfplatz.

Die Zentrale der Sparkasse Köln-Bonn am Rudolfplatz.

Köln – Tausende Kölner müssen ihre Steuern ab Ende Juli auf ein anderes Konto überweisen. Alle Kölner Finanzämter haben ihre Konten bei der Sparkasse Köln-Bonn gekündigt, die damit einen Großkunden verliert.

Der Grund: Das Institut erhebt seit Mai ein so genanntes Verwahrentgelt von 0,4 Prozent auf Einlagen bestimmter Kunden. Die Sparkasse reicht damit Strafzinsen weiter, die die Europäischen Zentralbank erhebt: Von Finanzinstituten, die Geld bei der Zentralbank parken, verlangt sie ein Verwahrgeld in Höhe von 0,4 Prozent. Neben Unternehmen sind mitunter auch wenige vermögende Privatkunden von solchen Strafzinsen betroffen – insbesondere bei Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken.

Die Bundesbank macht es kostenlos

Auch andere Finanzämter in Nordrhein-Westfalen könnten bald Steuergelder in Millionenhöhe von Sparkassen und Volksbanken im Lande abziehen und die Zahlungen über ein Konto bei der Bundesbank abwickeln. „Um unnötige Verwaltungskosten zu vermeiden, hat sich die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen dazu entschieden, künftig ausschließlich die kostenlosen Serviceleistungen der Bundesbank zu nutzen“, teilte die Oberfinanzdirektion NRW auf Anfrage des „Kölner Stadt-Anzeiger“ mit.

„Sofern die Sparkassen weiterhin Gebührenfreiheit gewähren, können die Finanzämter ihre Konten allerdings bei der Sparkasse beibehalten“, so die Oberfinanzdirektion weiter. Die Kölner hätten erst jetzt gekündigt. „Einige Finanzämter, wie beispielsweise die Finanzämter Brühl, Bergheim und Bonn-Innenstadt, haben bereits vor Jahren ihre Geschäftsbeziehungen zur Sparkasse beendet“, so die Oberfinanzdirektion NRW.

Kreissparkasse nicht betroffen

„Wir bedauern die Entscheidung der Kölner Finanzämter, die Kontoverbindung zur Sparkasse Köln-Bonn nicht weiterführen zu wollen“, sagte Sparkassen-Sprecher Jörg Wehner. Die Kreissparkasse Köln (KSK) ist hingegen nicht von einer Kontokündigung betroffen. Sie führt die Konten einiger Kommunen im Kölner Umland wie etwa St. Augustin. Es kann vermutet werden, dass die Einlagen im Gegensatz zur Großstadt Köln möglicherweise gar nicht die kritische Höhe erreichen, ab der Strafzinsen fällig werden.

Was der Wechsel den Kölner Finanzämtern am Ende finanziell bringen könnte, darüber rätseln Experten allerdings. Denn bei der Bundesbank ist für Länder und Bundesbehörden zwar die Kontoführung kostenlos, Strafzinsen werden aber auch hier erhoben. Ein Sprecher der Bundesbank verweist in diesem Zusammenhang auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Darin steht: „Die Guthaben auf den Girokonten werden nicht verzinst. Beträgt der Zinssatz des Eurosystems für die geldpolitische Einlagefazilität weniger als 0 Prozent, erhebt die Bank auf die Guthaben ein Entgelt in Höhe des jeweils aktuellen Satzes der geldpolitischen Einlagefazilität.“ Und der beträgt aktuell: 0,4 Prozent.

Steuerzahler müssen selbst tätig werden

Das heißt, die Finanzämter zahlen sowohl bei den Sparkassen als auch bei der Bundesbank exakt denselben Satz für ihre Guthaben. Eine Ersparnis ergäbe sich allenfalls in Bezug auf die normalen Kontoführungsgebühren. Nach Insider-Informationen zahlen die Finanzämter aber bei der Sparkasse Köln-Bonn gar keine Kontoführungsgebühr. Ein Sprecher wollte das mit Hinweis auf das Bankgeheimnis nicht bestätigen.

Für Millionen Steuerzahler, die keinen Bankeinzug vereinbart haben, bedeutet der Wechsel mehr Aufwand, da Online-Vorlagen geändert werden müssen. Nur noch bis Ende Juli existieren die Konten bei der Sparkasse. Bis wann und in welchem Umfang die Steuerzahler über den Wechsel informiert werden, dazu äußerten sich die Finanzämter nicht. Es dürften aber einige Zahlungen zurückgehen.

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