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StromanbieterwechselWer beim Umzug nicht rechtzeitig kündigt, zahlt weiter

Lesezeit 3 Minuten
ARCHIV - 19.12.2024, Bremen: Ein Stromzähler wird abgelesen.  (zu dpa: «Ein Stromzähler, viele Mietverträge: Vermieterin muss zahlen») Foto: Sina Schuldt/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

ARCHIV - 19.12.2024, Bremen: Ein Stromzähler wird abgelesen. (zu dpa: ´Ein Stromzähler, viele Mietverträge: Vermieterin muss zahlen») Foto: Sina Schuldt/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Ab 6. Juni gelten neue Regeln. Wer sich beim Auszug nicht kümmert, steht in der finanziellen Verantwortung, sagt auch die Kölner Rhein-Energie.

Der Strommarkt wird flexibler und dynamischer. Künftig soll es für Verbraucher möglich werden, auch innerhalb von 24 Stunden den Stromanbieter zu wechseln – die technische Basis dafür haben Energieversorger und Netzbetreiber schon gelegt. Ab dem 6. Juni 2025 muss die Abwicklung werktags innerhalb von 24 Stunden stattfinden. Damit setzt Deutschland unter Federführung der Bundesnetzagentur eine Richtlinie der Europäischen Union um. Bisher hatten Energieversorger und Netzbetreiber für den technischen Wechselprozess drei Wochen Zeit.

Wichtig für Verbraucher ist allerdings, dass die vertraglich festgelegte Laufzeit und Kündigungsfrist mit dem Stromanbieter weiterhin gilt. Wer also mit einer Frist von vier Wochen kündigen kann, kommt trotzdem nicht schneller als vorher an seinen neuen Tarif. Langfristig soll die schnelle, technische Abwicklung in 24 Stunden aber zu einem aktiveren Wettbewerb unter den Stromanbietern und somit zu besseren Konditionen für den Verbraucher führen.

Sechs-Wochen-Frist bei Umzug entfällt

Die neue Vorgabe hat aber auch einen Nachteil für Stromkunden. So entfällt künftig die Möglichkeit, den Stromanbieter bei einem Umzug sechs Wochen rückwirkend zu kündigen. Stattdessen ist eine An- oder Abmeldung beim Stromversorger nur noch zu einem zukünftigen Termin möglich.

„Das kann zu Schwierigkeiten führen“, warnt René Zietlow-Zahl, Energierechtsexperte von der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Denn wenn der Vormieter versäumt, seinen Stromvertrag bei Umzug zu kündigen, läuft das Vertragsverhältnis über den bisherigen Zähler weiter. Weil ein nachträglicher Wechsel nicht mehr möglich ist, müssen Vor- und Nachmieter untereinander klären, wie sie die Kosten verteilen. Zietlow-Zahl rät deshalb, den Stromanbieter frühzeitig über einen Umzug zu informieren. Wer es versäumt hat, an der neuen Adresse pünktlich einen Stromvertrag abzuschließen, wird vorübergehend vom – meist teureren – Grundversorger beliefert.

Von Kölns Energieversorger Rhein-Energie heißt es dazu: „Gerade bei anstehenden Umzügen ist es wichtig, dass Energieversorger vorab über das Auszugsdatum informiert werden. Nur so kann der bisherige Zählpunkt zum korrekten Stichtag abgerechnet werden. Die bislang häufig praktizierte rückwirkende Abmeldung – teilweise bis zu sechs Wochen nach dem Auszug – ist nicht mehr zulässig“, sagt ein Sprecher.

Viele Kundinnen und Kunden hätten sich in der Vergangenheit lediglich an ihrer neuen Adresse angemeldet, ohne den bisherigen Anschluss aktiv abzumelden. Diese Vorgehensweise sei künftig mit erheblichen Nachteilen verbunden: Erfolge keine fristgerechte Abmeldung, bleibe die wirtschaftliche Verantwortung – inklusive etwaiger Grundgebühren – bestehen, bis die Abmeldung dem Versorger offiziell mitgeteilt werde. Eine nachträgliche Korrektur sei ausgeschlossen, heißt es von der Rhein-Energie.

„Wer seinen Umzug rechtzeitig beim Lieferanten anmeldet, stellt sicher, dass zum gewünschten Stichtag eine ordnungsgemäße Abrechnung erfolgt. Dies reduziert das Risiko unnötiger Zahlungsverpflichtungen und unterstützt eine reibungslose Abwicklung im neuen Marktkommunikationsrahmen“, so der Sprecher. Die Rhein-Energie habe sich bestmöglich auf die Umstellung vorbereitet, bitte jedoch um Verständnis, dass rückwirkende Abmeldungen künftig nicht mehr möglich sind.

Neue Kennnummer wird wichtig

Künftig wird außerdem eine neue Kennnummer wichtig: die Marktlokations-Identifikationsnummer, kurz MaLo-ID. Die elfstellige Zahl gibt es schon seit 2018, sie wird jetzt aber erst relevant. Denn Netzbetreiber und Energieversorger brauchen sie, um die Abwicklung des Wechselvorgangs in 24 Stunden zu gewährleisten. Verbraucherinnen und Verbraucher finden die MaLo-ID in der Regel auf ihrer Stromrechnung.

Die MaLo-ID kennzeichnet jeden Ort, an dem Energie erzeugt oder verbraucht wird. „Wenn der Zähler gewechselt wird, kann sich zum Beispiel die Zählernummer ändern, die Malo-ID bleibt aber immer gleich“, erklärt Zietlow-Zahl. Er warnt davor, die Kennnummer leichtfertig herauszugeben. Denn anhand der ID kann ein neuer Anbieter den bestehenden Vertrag mit dem alten Versorger kündigen. „Im schlimmsten Fall wird Ihnen ein ungewollter Stromvertrag zukünftig noch schneller untergeschoben.“

Für die Energieversorger, Netzbetreiber und Messstellenbetreiber war die Umstellung auf den 24-Stunden-Lieferantenwechsel (LFW24) eine Mammutaufgabe. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft spricht von einem sehr hohen personellen und finanziellen Aufwand. Trotzdem begrüße man die Neuregelung.