Verbraucherzentrale unterliegtGericht billigt Tarife der Rhein-Energie

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Kraftwerk der Rhein-Energie

Köln – Das Landgericht Köln hat der Rhein-Energie als größtem Versorger der Region beim Streit um Grundversorgertarife für Strom und Gas recht gegeben. Einen Antrag der Verbraucherzentrale NRW auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung lehnten die Richter als „unbegründet“ ab, wie die Rhein-Energie am Donnerstagnachmittag mitteilte.

Stromkosten zwischenzeitlich fast verdoppelt

Konkret ging es darum, dass die Rhein-Energie im Zuge der stark gestiegenen Energiekosten einen zweiten Grundversorgertarif für Neukunden eingeführt hatte. Dieser galt nur für Kunden, die nach dem 16. Dezember oder später Kunde der Rhein-Energie geworden waren. Denn Neukunden ab diesem Tag mussten deutlich mehr pro Kilowattstunde Strom zahlen als Bestandskunden. In der Spitze stieg der Preis für eine Kilowattstunde für Kunden, die ab dem 1. Januar Kunde wurden, auf mehr als 72 Cent, doppelt so viel wie für Bestandskunden. Inzwischen wurden die Preis in zwei Schritte wieder gesenkt.

Zur Erläuterung führt das Gericht aus, dass die von der Rhein-Energie vorgenommene Preisspreizung rechtlich nicht zu beanstanden sei. Das Unternehmen hatte nach eigenen Angaben für die große Zahl von Neukunden höhere Preise ansetzen müssen, die um den Jahreswechsel plötzlich und unerwartet in die Grund- und Ersatzversorgung gekommen sind. Dies war nach Überzeugung des Gerichts aufgrund der geltenden Rechtslage möglich und statthaft.

25.000 Kölner Haushalte sind betroffen

Auslöser des Problems waren Energiediscounter, deren Geschäftsmodell bei steigenden Energiebeschaffungskosten nicht mehr funktionierte. Einige davon stellten daraufhin ohne Vorwarnung die Belieferung ihrer Kunden ein. Grundversorger wie die Rhein-Energie mussten einspringen und diese Kunden zumindest vorübergehend beliefern. „Für die mehr als 25.000 neuen Kunden, die innerhalb weniger Tage in die Lieferverantwortung der Rhein-Energie kamen, musste diese zu aktuellen Börsen-Höchstpreisen Energie nachbeschaffen. Diese Mehrkosten gab sie an die neuen Kunden weiter“, heißt es vom Kölner Versorger. Ziel sei es gewesen, die so entstehenden Mehrkosten nicht den Hunderttausenden Bestandskunden aufzubürden.

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„Wir begrüßen es, dass das Gericht diese Entscheidung getroffen hat und unser Handeln als korrekt und rechtskonform bestätigt“, sagt Vertriebsvorstand Achim Südmeier. „Es ist eine wichtige Entscheidung vor allem mit Blick auf unsere Kunden, da sie unsere Vertrauenswürdigkeit bestätigt“, so Südmeier weiter.

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