„Das Kind war so ein Sonnenschein“

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Vor dem Kölner Landgericht machten gestern die Eltern der getöteten Elke S. ihre Zeugenaussagen.

Köln / Bergheim-Büsdorf - Weinend berichtete die 63 Jahre alte Christel S. gestern vor der 11. großen Strafkammer, dass ihre Tochter Elke ihren einstigen Lebenspartner Markus K. immer wieder in Schutz genommen habe. Gleich ob Eltern, Schwester oder Freunde Elke S. darauf hingewiesen hätten, ihr Freund nutze sie finanziell aus, sie habe immer Argumente gefunden, die sein Verhalten erklären sollten. „Sie hat ihm immer die Stange gehalten, ich weiß nicht, warum er ihr das so dankt“, fragt sich die zerbrechlich wirkende Frau schluchzend. Markus K., einst Freund der Getöteten und Vater des gemeinsamen Kindes Robin (3), muss sich zurzeit vor dem Kölner Landgericht wegen Doppelmordes verantworten. Ihm wird zur Last gelegt, Elke S. und den dreijährigen Jungen mit Messerstichen ermordet zu haben.

„Das Kind war so ein Sonnenschein“, sagt Christel S. über ihren jüngsten Enkel. Noch wenige Tage vor der Tat am 30. Juli seien Robin und sein zehnjähriger Bruder Rafael für einige Tage zu Besuch bei den Großeltern in Bedburg-Kirdorf gewesen. „Hätte ich sie doch noch ein wenig länger behalten, dann wäre wenigstens der Kleine noch da“, quält sich die 63-Jährige. Wieder und wieder habe Markus K. seiner damaligen Partnerin Elke S. gedroht, sich selbst umzubringen, erzählt die Zeugin. „Warum hat er es nicht getan? Warum bringt er meine Kinder stattdessen um“, fragt sich Christel S. - Tränen laufen über ihr Gesicht.

„Es gibt keine schlechten Menschen, Menschen werden erst schlecht gemacht“, dies sei der Standpunkt seiner Tochter gewesen, berichtet Klaus S., Vater des Opfers. Er habe den Angeklagten lediglich zweimal gesehen, Markus K. habe damals still in einer Ecke gesessen. Klaus S. habe zu Beginn der Liebesbeziehung mehrfach versucht, seine Tochter auf Probleme hinzuweisen („ich hatte gehört, dass er arbeitsscheu ist“). Elke S. habe aber solche Gespräche immer abgeblockt, so habe er gar nichts mehr gesagt. Seit dem Tod der Tochter lebe deren älterer Sohn bei seiner Frau und ihm, inzwischen hätten sie auch die Vormundschaft über den Enkel.

Als ein „Helfersyndrom“ bezeichnete auch Irmgart S., die 39-jährige Schwester der Getöteten, die Neigung Elke S.s, Markus K. trotz mehrfacher Trennung immer wieder aufzunehmen. „Sie war ein leichtgläubiger Mensch mit einem Hang zu solchen Typen“, sagt sie. Auch mit ihr habe Elke S. schließlich nicht mehr über den Angeklagten gesprochen, „sie wußte, dass ich nicht viel von ihm halte“.

Der Antrag des Bonner Anwalts Uwe Krechel, der Markus K. vertritt, zu der psychiatrischen Sachverständigen zusätzlich einen männlichen Gutachter zu bestellen, wurde vom Gericht abgelehnt. Für die Behauptung Krechels, Markus K. könne sich gegenüber Frauen grundsätzlich nicht öffnen, gebe es keine Anhaltspunkte, so die Kammer.

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