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„Viele Akten bleiben liegen“Migrationsrechtler aus Köln fordert „genaues Hinschauen“ bei Straftätern

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Coesfelder Liste, gepixelt, Kölner Ausländeramt

Der Kölner Anwalt Söhnke Leupolt vertritt auch Migranten, die auf der Coesfelder Liste stehen. Das Kölner Ausländeramt hatte das Angebot der Behörde aus Coesfeld abgelehnt, Ausweispapiere für die Ausreisepflichtigen zu beschaffen. 

Der Kölner Migrationsrechtler Söhnke Leupolt spricht über die Überforderung von Ausländerbehörden, die Liste Coesfeld und das Kölner Bleiberechtsprogramm.

In Leverkusen soll gerade eine Familie aus Sri Lanka abgeschoben werden, die sehr gut integriert ist, in Köln gibt es eine Debatte über straffällige Migranten in einem Bleiberechtsprogramm. Ob Menschen abgeschoben werden oder bleiben dürfen, scheint auch von der Kommune abzuhängen, der sie zugeteilt werden. Stimmt der Eindruck?

Söhnke Leupolt: Ja, der Eindruck täuscht nicht. Mir scheint das vor allem mit dem Personal der Ausländerbehörden und deren Sachkenntnis zusammenzuhängen – also damit, ob Einzelfälle individuell geprüft werden oder eher nicht. Dazu kommen Programme wie in Köln das Bleiberechtsprogramm, das lange Zeit geduldeten Menschen eine dauerhafte Perspektive in Deutschland ermöglichen soll. Und natürlich haben die Kommunen Ermessensspielräume, die unterschiedlich ausgelegt werden. Ob eine Kommune sagt, wir geben dem Menschen eine Beschäftigungserlaubnis, oder, wir versuchen, möglichst schnell abzuschieben, ist immer auch davon abhängig, ob ausreichend sachkundiges Personal vorhanden ist, das die Angelegenheit prüfen kann. Was die Abschiebung betrifft, ist natürlich auch zu berücksichtigen, ob diese verfahrenstechnisch überhaupt möglich ist – das hängt nicht nur mit dem Willen der Behörde zusammen.

Wenn wir das Beispiel von Kindern nehmen, die erfolgreich zur Schule gehen, oder Menschen, die eine Ausbildung absolvieren: Wäre da aus Ihrer Sicht mehr Einheitlichkeit zu wünschen, was den Aufenthalt in Deutschland betrifft?

Da würde ich nicht unbedingt zustimmen. Städte könnten sich als migrations- und facharbeiterfreundlich positionieren, Bundesländer mit besonderen Bildungsangeboten punkten. Mehr Einheitlichkeit könnte unter der Führung der Bundespolitik erreicht werden, mit einer Vorgabe, Migration nicht als Gefahr, sondern als Aufgabe und Chance zu sehen. Der Trend geht aber seit einigen Jahren sehr klar in die andere Richtung.

Das Bild von Migration is negativer geworden, das sieht man an restriktiveren Gesetzen, aber auch am Wahlverhalten und an Aussagen von Politikern. Viele meiner Mandanten spüren das
Anwalt Söhnke Leupholt

Woran machen Sie fest, dass das Bild von Migration negativer geworden ist?

Dass das Bild negativer geworden ist, sieht man einerseits an restriktiveren Gesetzen, vor allem im Asylrecht, andererseits auch am Wahlverhalten und den Aussagen der Politiker, die sich daran orientieren; im Osten scheint das negative Bild besonders ausgeprägt. Als Anwalt mache ich die Erfahrung: Je weniger Migranten in einer Stadt leben, je weniger Erfahrung mit Integration und Interkulturalität es vor Ort gibt, desto restriktiver wird oft entschieden in Ausländerrechtsfragen. Der Eindruck ist nicht repräsentativ, aber dass sich die Stimmungslage verändert hat, das spüren sehr viele Menschen, auch viele meiner Mandanten natürlich.

Der Kölner Anwalt Söhnke Leupholt

Der Kölner Anwalt Söhnke Leupolt

Die meisten ausreisepflichtigen Menschen werden geduldet, weil sie keinen Pass haben und ihre Identität nicht geklärt werden kann. Ist das die einfachste Methode, um geduldet zu werden: keinen Pass zu haben?

Das ist so – die Frage ist, was aus dieser sogenannten illegitimen Migration folgt. Ich hatte mal einen Mandanten, der in einer Tierverarbeitungsfabrik zum Mindestlohn gearbeitet hat, ehrlich seinen Pass auf Nachfrage des Amts vorgezeigt hat – und sofort abgeschoben werden sollte. Aktuell vertrete ich einen Mandanten, der erfolgreich eine Ausbildung absolviert, ohne gesicherte Identität. Die Frage ist dann: Sollte man diesen Menschen abschieben, wenn man kann, oder nicht? Hier kann das Ermessen ausgeübt werden – auf der Grundlage einer migrationspolitischen Haltung.

Ist es nicht kontraproduktiv und stellt die Glaubwürdigkeit des Staates infrage, wenn sich eine Behörde zum Beispiel in Köln einen weiteren Ermessensspielraum gibt als jene in Leverkusen?

Mehr Einheitlichkeit wäre vielleicht wünschenswert, ist aber politisch nicht in Sicht. Denn dazu müsste den Gemeinden eine politische Orientierung gegeben werden. Hieran fehlt es, insbesondere wenn es um eine positive Sicht auf Migration gehen könnte: Deutschland braucht ja in vielen Bereichen mehr Fachkräfte, Deutschland braucht sehr viele der Syrerinnen und Syrer, die vor zehn Jahren ins Land gekommen sind. Darüber wird aber deutlich seltener berichtet als über die politische Forderung, 80 Prozent der Syrer sollten das Land wieder verlassen.

Was könnte die Glaubwürdigkeit des Staates in Fragen von Bleiben oder Abschieben stärken aus Ihrer Sicht?

Es wäre gut, wenn die Behörden personell besser besetzt wären, um genau auf die Einzelfälle zu schauen: Dann könnten die Menschen besser gefunden werden, die sich integrieren möchten und viel dafür tun – auch wenn ihr Asylantrag abgelehnt wurde – und die, die das nicht tun oder sogar straffällig werden. Danach sollte stärker geschaut werden – um dann die rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen. Ich erlebe oft, dass die guten Beispiele genauso auf dem Aktenstapel liegen bleiben wie die schlechten.

Wie auch das Beispiel aus Köln zeigt, da das Ausländeramt ein Angebot aus Coesfeld, Papiere für mehrere Hundert Ausreisepflichtige zu beschaffen, ausschlug – und sich im Bleiberechtsprogramm viele straffällige Menschen wiederfanden?

Auch hier sieht es so aus, als habe man sich die Einzelfälle schlicht nicht angeschaut, ja. Das heißt nicht, dass das Bleiberechtsprogramm an sich schlecht ist: Wenn es Menschen, die ohnehin nicht abgeschoben werden können, eine Perspektive ermöglicht und das deutlich zur Integration beiträgt, ist das ja erstmal sehr positiv. Aber genau hinschauen müssen die Behörden.

Ich erlebe Köln allerdings nicht als Stadt, die sich gegenüber Straftätern besonders milde gibt. Wenn ein Mandant von mir, der hier geduldet ist, Straftaten begangen hat, hat er ein massives Problem
Söhnke Leupholt

Andernfalls verlieren sie an Glaubwürdigkeit – was Populisten in die Hände spielt.

Leider bleiben die Akten der Menschen, die sich integrieren wollen, genauso oft liegen wie jene von notorischen Straftätern, die dringend abgeschoben werden sollten. Denken Sie zum Beispiel auch daran, wie lang es in Köln dauert, bis ein Einbürgerungsantrag bearbeitet ist. Ich erlebe Köln allerdings nicht als Stadt, die sich gegenüber Straftätern besonders milde gibt. Wenn ein Mandant von mir, der hier geduldet ist, Straftaten begangen hat, hat er ein massives Problem.

Das Land Baden-Württemberg hat eine Sonderabteilung gegründet, um „gefährliche Ausländer“ besonders schnell abzuschieben – und ist erfolgreich damit. Halten Sie solche Instrumente für sinnvoll?

Es kommt immer auf die Art der Straftat an. Schon, wenn jemand keinen Asylantrag stellt, macht er sich strafbar. Bei gefährlichen Straftätern sprechen wir über sehr geringe Fallzahlen. In NRW gelten weniger als 200 Menschen als sogenannte Gefährder. Diese Zahlen haben mit Migration fast nichts zu tun. Wenn es zum Beispiel um die problematische Abschiebung nach Afghanistan geht, wird man bei Totschlägern und Vergewaltigern natürlich sagen: In diesem Fall muss das sein. Ob es dafür Sonderabteilungen braucht? Da bin ich nicht sicher.

Halten Sie eine übergeordnete Ausländerbehörde wie jene aus Coesfeld, die Amtshilfe zu leisten, für sinnvoll?

Ja, allein schon, um bei den Botschaften Papiere zu beschaffen und damit sich danach jemand die Fälle sehr genau anschauen kann, um zu begründen: Dieser Mensch sollte keine Zukunft im Bleiberechtsprogramm oder auch in Deutschland haben, dieser schon.


Söhnke Leupolt ist Fachanwalt für Migrationsrecht. Mit seinem Kollegen Oliver Hattig betreibt er eine Kanzlei am Ebertplatz in Köln.