Die BV Chorweiler will Mieter der Osloer Straße vor Mietanstieg durch Luxussanierungen schützen. Verwaltung: Erhaltungssatzung nicht geeignet.
ChorweilerMieterschutz Osloer Straße – Verwaltung hält Erhaltungssatzung für nicht zielführend

Bezirksvertreter fürchten, dass die Sanierung der Häuser in der Osloer Straße Mietsteigerungen zur Folge haben könnten.
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Die neuen Eigentümer der Mietshäuser in der Osloer Straße, über die dank ihres heruntergekommenen Zustandes in den vergangenen Jahren immer wieder berichtet wurde, hatten den Mietern gegenüber zu Beginn des Jahres umfangreiche Verbesserungsmaßnahmen angekündigt. Auch die Bezirksvertretung Chorweiler hatte das begrüßt, angesichts der kaum menschenwürdigen Umstände, unter denen viele Mieter dort leben müssen. Mehrere Fraktionen und Vertreter hatten jedoch auch die Sorge geäußert, dass diese Verbesserungen zukünftige Mietsteigerungen bedeuten könnten, durch die viele der angestammten Mieter aus den Häusern verdrängt werden konnten.
Die Fraktionen von SPD und Grünen, die Vertreterin von Die Linke, Lilo Heinrich, sowie der BSW‑Vertreter Johann Kardinal hatten daher in einem Prüfauftrag die Möglichkeit einer Sozialen Erhaltungssatzung zur Diskussion gestellt: Die Verwaltung solle eine Datenerhebung der gängigen Indikatoren für Aufwertung und Verdrängung vornehmen, um auf deren Grundlage zu prüfen, ob eine Erhaltungssatzung ein geeignetes Mittel für mehr Mieterschutz in der Osloer Straße sein könne.
Erhaltungssatzung kann Luxussanierungen stoppen, aber keine Mietsteigerungen
Kann sie nicht, so die Auffassung der Verwaltung, die diese in der ersten Sitzung der BV nach der Sommerpause in einer Stellungnahme zu dem Antrag darlegte. Denn Mietsteigerungen seien auch unter den Bedingungen einer Sozialen Erhaltungssatzung immer noch möglich – diese diene nicht dazu, individuelle Mietverhältnisse besser zu schützen.
Seine Wirkung entfaltet die Erhaltungssatzung durch einen Vorbehalt gegenüber Genehmigungen von baulichen Änderungen oder Abriss von bestehenden Bauten. Damit könnten sogenannte Luxussanierungen unterbunden werden, doch um Mietpreise zu begrenzen, fehlten einer Erhaltungssatzung die Möglichkeiten, steuernd einzugreifen. Die Stellungnahme verwies auf Unterstützungsangebote des Mietervereins, der mit dem Amt für Soziales, Arbeit und Senioren kooperiere und Bezieher der Grundsicherung in mietrechtlichen Fragen berate.
„Eine durch und durch unbefriedigende Antwort“, befand Marc Kersten (Bündnis 90/Die Grünen). Die Einschätzung der Verwaltung zur Schutzwirkung nahm er zur Kenntnis. Der Antrag mehrerer Fraktionen habe aber auch die Suche nach Alternativen umfasst. Auch den Auftrag einer Datenerhebung sah Kersten nicht umgesetzt – die Verwaltung habe ihr Urteil „ohne jede Untersuchung“ gefällt, so Kersten. Den Verweis auf die Angebote des Mietervereins bezeichnete er als „lapidar“.
