16.11.2000: Vier Jahre Haft für den „Kalifen von Köln”

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Kaplan-Anhänger demonstrieren gegen die Verurteilung des "Kalifen von Köln".

Kaplan-Anhänger demonstrieren gegen die Verurteilung des "Kalifen von Köln".

xl Düsseldorf - Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hat am Mittwoch den "Kalifen von Köln", Muhammed Metin Kaplan, zu vier Jahren Haft verurteilt. Sein mitangeklagter Schwager Hasan Basri Gökbulut (34) erhielt in Abwesenheit eine dreijährige Freiheitsstrafe. Die Richter des Staatsschutz-Senates sahen es als erwiesen an, dass der 48-jährige Chef des als militant geltenden Verbandes "Kalifatsstaat" (Hilafet devleti) 1996 zweimal öffentlich zur Tötung eines später wirklich ermordeten Widersachers aufgerufen hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte für Kaplan vier Jahre und fünf Monate gefordert, für den Schwager drei Jahre. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch, Kaplan selbst bezeichnete sich als unschuldig. Der Vorwurf der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung konnte nicht nachgewiesen werden. Ein mitangeklagter 27-jähriger Student wurde freigesprochen. "Das war ein Hexenprozess", sagte dessen Verteidiger Uwe Krechel. Der Freispruch sei schon am ersten Verhandlungstag klar gewesen. Kaplan-Verteidiger Burkhard Zimmer will in die Revision vor den Bundesgerichtshof gehen. Eingangs hatte der Vorsitzende Richter Ottmar Breidling das "lasche Vorgehen" der Justizbehörden gegen den Verband kritisiert, obwohl bekannt gewesen sei, dass dieser "öffentlich und massiv Gewalt propagiere" und Gesetze und Verfassung ablehne. Wegschauen bei ausländischen Gruppen, die sich außerhalb unserer Gesellschaft stellten, könne zu Unmut in der Bevölkerung und zu Ausländerfeindlichkeit sowie zu "extremen Grundhaltungen in wirren Köpfen" führen, sagte Breidling. Der Vorsitzende forderte die Bundesregierung auf, über ein Verbot militanter Splittergruppen nachzudenken.

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