DahlemWer zahlt für den Baustopp bei fünf Windkraftanlagen?

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Die Bauarbeiten an fünf Windmühlen in Dahlem wurden gestoppt, obwohl der Kreis sie genehmigt hatte. Nun fragten die Hellenthaler Grünen, wer möglicherweise Schadenersatz zahlen muss.

Die Bauarbeiten an fünf Windmühlen in Dahlem wurden gestoppt, obwohl der Kreis sie genehmigt hatte. Nun fragten die Hellenthaler Grünen, wer möglicherweise Schadenersatz zahlen muss.

Kreis Euskirchen – Knifflige und unangenehme Fragen stellten jüngst die Hellenthaler Grünen in einem Offenen Brief an Bürgermeister Rudolf Westerburg.

Wie man der Presse habe entnehmen können, sei es in Dahlem zu einem Baustopp von fünf Windanlagen gekommen, schrieben die Grünen. Falls ein Verfahrensfehler der Genehmigungsbehörde vorliege, dürfte es zu erheblichen Regressforderungen seitens des Investors Dunoair kommen, spekulieren sie.

Denn auch wenn die Verfahrensfehler geheilt werden könnten, entstünden ja durch den Baustopp erhebliche Kosten.

Die Hellenthaler Grünen wollen nun wissen, ob solche Regressforderungen möglicherweise einmal den Kreishaushalt belasten könnten. „Werden in diesem Fall alle kreisangehörigen Kommunen über die Kreisumlage an den Kosten beteiligt?“, fragte Fraktionsvorsitzender Gunter Echtle den Bürgermeister. Desgleichen wollte er wissen, ob die maximale Schadenshöhe beziffert und damit die mögliche Höhe einer Beteiligung der Gemeinde Hellenthal festgestellt werden könne.

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Echtle sagte, diese Frage gehe schließlich alle Kommunen des Kreises an. Man erwarte nach drei Wochen nun endlich eine Antwort des Kreises. In der nächsten Woche wollen die Grünen über den Stand der Diskussion noch einmal beraten.

Die Grünen hätten diese Fragen gestellt, weil der Hellenthaler Gemeinderat beschlossen habe, keine weiteren Windräder mehr zu genehmigen. Die Grünen hätten sich angesichts dieser Faktenlage gefragt, welche Auswirkungen denn die Windkraft-Entwicklungen in anderen Gemeinden auf die Gemeinde Hellenthal haben könne. Echtle: „Zunächst einmal sind wir gespannt, ob wir überhaupt eine Antwort auf unsere Fragen bekommen.“ Der Hellenthaler Bürgermeister Rudolf Westerburg hatte die Fragen der Grünen gleich an den Kreis weitergeleitet. Doch es ist fraglich, ob die dieser Zeitung mitgeteilte Antwort die Fragensteller befriedigen kann.

Landrat Günter Rosenke hatte sich bereits im Vorfeld geäußert, dass man keine Auskünfte in einem laufenden Verfahren gebe. „Bekanntlich haben wir gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Aachen Beschwerde eingelegt, so dass jetzt das Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Münster abgewartet werden muss“, teilte jetzt die Kreisverwaltung mit. „Das heißt: Wir befinden uns ganz am Anfang des Verfahrens, so dass es reine Spekulation wäre, Prognosen über den weiteren Verlauf und mögliche Kosten zu geben“, heißt es weiter. Für den Fall aber, dass am Ende Regressforderungen auf den Kreis zukommen könnten, werde dieser seine Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen. Hellenthals Bürgermeister Westerburg sagte: „Wenn solche Windkraft-Anlagen über längere Zeit eingemottet werden müssen, kann es im Rahmen des Regresses hinterher schon zu möglichen Geldforderungen kommen.“ Jeder, der sich mit der Nutzung von Windkraft intensiv beschäftige, wisse um eine solche Problematik.

Falls die Betreiberfirma Dunoair klage und der Kreis danach zu Schadenersatz verurteilt würde, gebe es mehrere Möglichkeiten, wie verfahren werden könne. Zum einen sei zu prüfen, ob die Eigenschadenversicherung des Kreises die Kosten übernehme. Falls das nicht der Fall sei, müsse untersucht werden, ob eine andere Versicherung, die projektbezogen eingeschaltet worden sei, einspringe. Falls aber die beiden vorgenannten Möglichkeiten nicht greifen sollten und der Kreis Schadenersatz zahlen müsste, müssten die Kosten dafür nach demselben Schlüssel wie bei der Kreisumlage auf alle Kommunen umverteilt werden, stellte Westerburg als letzte Möglichkeit in den Raum.

Das hält man beim Kreis jedoch für unwahrscheinlich. „In den vergangenen drei Jahrzehnten hat es bei uns noch keinen einzigen Fall gegeben, in dem der Versicherungsschutz abgelehnt wurde. Wir haben keinerlei Anlass zur Annahme, dass es in diesem Fall – wenn es denn soweit kommen sollte – anders laufen sollte“, sagte Pressesprecher Wolfgang Andres. Und Thilo Wemmer-Geist, Projektleiter der Firma Dunoair, sagte jüngst noch dieser Zeitung: „Wir sind weit davon entfernt, zu überlegen, wer wem gegenüber ersatzpflichtig sein könnte.“

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