Bluttest bei Polizisten ist rechtens

Lesezeit 2 Minuten

Die Untersuchung ist auch zulässig, wenn beim Einzelnen keine Anzeichen für Alkohol- oder Drogenmissbrauch vorliegen.

Düsseldorf / Duisburg - Polizeibeamte, die einen vom Behördenleiter angeordneten Bluttest verweigern, können mit einem Fahrverbot für ihre Dienstfahrzeuge belegt werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf. Es lehnte damit die Klage eines Kriminalhauptkommissars gegen den Duisburger Polizeipräsidenten Rolf Cebin ab.

In dem Prozess ging es um die Frage, ob zur Feststellung der Fahrtauglichkeit bei allen Polizeibeamten, die Dienstfahrzeuge benutzen, eine standardisierte Blutentnahme angeordnet werden darf, ohne dass im Einzelfall Tatsachen auf Fahruntauglichkeit hindeuten. Der Duisburger Polizeipräsident hatte im vergangenen Jahr eine entsprechende Anordnung erlassen. Der Polizeiarzt soll dabei Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenmissbrauch, aber auch beispielsweise Diabetes oder Erkrankungen der Nieren entdecken. Eine landeseinheitliche Regelung gibt es bislang nicht.

Mit dem Urteil bestätigten die Verwaltungsrichter die Auffassung des Polizeipräsidenten. Den mit der Blutentnahme verbundenen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit habe ein Polizeibeamter wegen seiner besonderen Treuepflicht gegenüber dem Dienstherrn hinzunehmen. Darüber hinaus würden bei der Blutuntersuchung zwar auch höchstpersönliche Daten über die Gesundheit der Beamten erhoben, so dass die „informationelle Selbstbestimmung“ betroffen sei. Dieser Eingriff sei aber zulässig. Nach dem Landesdatenschutzgesetz dürften personenbezogene Gesundheitsdaten nicht nur verarbeitet werden, wenn dies in einer speziellen Vorschrift geregelt sei, sondern auch, wenn es im Rahmen eines beamtenrechtlichen Dienstverhältnisses oder zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit erforderlich sei.

Die Gerichtsverhandlung und insbesondere die Befragung des Polizeiarztes hätten ergeben, dass die Erforderlichkeit von Blutuntersuchungen auch dann plausibel und nachvollziehbar sei, wenn keine konkreten Verdachtsmomente bestünden. Der Polizeiarzt habe dargelegt, dass ohne diese Blutuntersuchungen auch solche Beamte für fahrtauglich erklärt würden, die es tatsächlich nicht seien. Er selbst habe in der Vergangenheit Beamten durch seine Unterschrift die Fahrtauglichkeit bestätigt, bei denen sich nur Wochen später Alkoholmissbrauch herausgestellt habe.

Die Deutsche Polizeigewerkschaft kritisierte das Urteil scharf. Für Polizeibeamte gelte offenbar „eine neue Form der Leibeigenschaft“, sagte deren Landesvorsitzender Rainer Wendt. „Jede Speichelprobe eines Kriminellen ist besser geschützt als die Blutprobe eine Polizisten.“ Wendt forderte Landesinnenminister Ingo Wolf (FDP) deshalb auf, für eine rechtsstaatlich einwandfreie Lösung zu sorgen.

(Az.: 2 K 3129 / 06) (mit dpa)

KStA abonnieren