Ein Bauantrag für die mobile Frittenbude

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Nicht nur Arbeitslose haben es schwer, sich durch einen Wust von Anträgen und Formularen zu arbeiten. Auch Menschen, die ein selbständiges Gewerbe eröffnen möchten, müssen ihren Weg durch den Dschungel der Bürokratie finden. Wer beispielsweise einen mobilen Imbisswagen betreiben will, sollte schon einmal die Turnschuhe anziehen: Es werden so einige Behördengänge nötig sein. Als erster Schritt muss beim Leverkusener Ordnungsamt ein Antrag auf Eröffnung eines Gewerbes gestellt werden. Die Mehrzahl der Berufe und Nutzungen unterliegen der Gewebefreiheit. Diese Anträge werden nicht weiter geprüft und es muss lediglich ein Entgelt von 20 Euro geleistet werden. Bei dem Beispiel Imbisswagen wird die Lage jedoch kniffliger. Da für diesen Fall eine Gaststättenkonzession beantragt werden muss, wird eine „personengebundene und raumbezogene Prüfung“ eingeleitet, wie es im Amtsdeutsch heißt.

Dafür muss sich der spätere Wurst-Verkäufer in das Rathaus zum Fachbereich Meldewesen begeben. Sowohl ein polizeiliches, als auch ein gewerbliches Führungszeugnis ist Pflicht. Das Bundeszentralregister in Bonn gibt dem Meldeamt darüber Auskunft, ob der Antragsteller schon einmal Konkurs gegangen ist oder nicht. Wer aber sowohl gewerblich als auch polizeilich eine weiße Weste hat, für den geht die Rennerei erst richtig los.

Von der Stadtkasse in Wiesdorf, dem Opladener Finanzamt und dem Amtsgericht müssen „Unbedenklichkeitserklärungen“ über etwaige Steuerschulden eingeholt werden. Dem Ordnungsamt muss ebenso ein Mietvertrag über die betreffende Fläche und in manchen Fällen auch ein Plan vom Katasteramt vorgelegt werden. Handelt es sich dabei aber um eine öffentliche Fläche, beispielsweise eine Fußgängerzone, wird zusätzlich das Straßenverkehrsamt eingeschaltet. Öffentliche Flächen bedürfen einer „Sondernutzungserlaubnis“, für die weitere Auflagen und Gebühren anfallen.

Nicht allen einsichtig ist die Auflage, für den Verkaufswagen einen Bauantrag stellen zu müssen. Dem Leverkusener Bauaufsichtsamt sind in dieser Frage jedoch die Hände gebunden. Das Oberverwaltungsgericht gibt durch seine Rechtsprechung vor, dass alle „wiederkehrenden Aufstellungen von mobilen Ständen, wie eine Dauernutzung zu behandeln sind“, teilte das Leverkusener Bauaufsichtsamt auf Anfrage mit. Die bewegliche Pommesbude muss also wie ein fester Verkaufsstand und wie ein Bauwerk betrachtet werden, da eine „nicht bestimmungsgemäße Nutzung“ vorliegt. Das Bauamt gibt beim Lösen dieser für Laien nicht ganz einfachen Aufgabe Hilfeleistung. Es müssen technische Pläne eingereicht werden, und es wird geprüft, ob zum Beispiel die Abwasserentsorgung sichergestellt ist. Wenn alle Pläne ordnungsgemäß eingereicht wurden, dauert das Prüfverfahren des Bauamts rund sechs Wochen. Verständlicherweise muss der Imbisswagen-Betreiber auch ein Gesundheitszeugnis durch das Gesundheitsamt vorlegen. Ein wichtiges Gespräch ist abschließend die Belehrung über die Lebensmittelverordnung durch das Ordnungsamt, dem die Lebensmittelüberwachung obliegt. Dabei werden die Gastronomen von den Kontrolleuren umfassend beraten. Wer all diese Auflagen erfüllt hat, bei dem können in Zukunft bedenkenlos Krakauer und Fritten über die Ladentheke gehen. Konkrete Ideen, wie dieses umständliche Verfahren vereinfacht werde kann, hat das Ordnungsamt nicht. Es seien allerdings schon Verbesserungen vorgenommen worden. „Der Kontakt mit dem Bauamt wurde wesentlich vereinfacht“, teilte Klaus Eitner vom Leverkusener Ordnungsamt mit. Die Hoffnung liegt bei Wirtschaftsminister Clement, der öffentlich darüber nachdachte, ob eine Gaststättenkonzession für Imbissbuden überhaupt notwendig sei. Ein Lichtstreif am Horizont.

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