Gemeinde gewann den Milzenhäuschen-Prozess

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Die Gemeinde Nettersheim hat das „Milzenhäuschen“ ordnungsgemäß an den Computerfachmann Alexander Langen verkauft.

Nettersheim / Milzenhäuschen - Zu diesem Schluss kam gestern das Landgericht in Aachen. Langen hatte gegen die Gemeinde Nettersheim geklagt, weil sie ihm die Genehmigung einer Tierarztpraxis samt Großtierhalle in dem früheren Bordell zugesagt, die Bezirksregierung die erforderliche Baugenehmigung aber verweigert hatte.

Die schriftliche Urteilsbegründung liege ihm zwar noch nicht vor, erklärte Bürgermeister Hermann Josef Mießeler. Die Klage sei aber abgewiesen worden, und die Gemeinde habe Recht bekommen. Er habe dieses Ergebnis erwartet. Die Vorwürfe seien schon in der Verhandlung durch die klare Aussage des Notars entkräftet worden. Außerdem habe man im Vorfeld nie über die Dimensionen der geplanten Großviehhalle gesprochen.

Hätte man das Verfahren gewonnen, hätte man auch wieder ausziehen müssen, meinte Tierärztin Iris Groß, die sich neben Langens Computerfirma im Milzenhäuschen niederlassen wollte. Man müsse zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, ehe man etwas Konkretes sagen könne.

Für ein Einfamilienhaus sei der 950 Quadratmeter große Bau jedenfalls viel zu groß und viel zu teuer. Das ganze Gebäude sei schließlich in einem sehr maroden Zustand und erfordere erheblichen Aufwand bei der Sanierung. Für eine Computerfirma mit maximal vier genehmigten Arbeitsplätzen sei das Haus auch nicht zu gebrauchen.

Man habe das Gebäude unter der Voraussetzung gekauft, eine Praxis für Großtiere darin unterbringen zu können. So etwas funktioniere innerhalb eines Dorfes nicht gut, deshalb sei das abgelegene Gebäude optimal geeignet.

„Mal sehen, was sich da machen lässt, und ob es rentabel ist oder nicht“, erklärte Iris Groß. Wenn man die Großtierhalle und damit die Tierarztpraxis nicht realisieren könne, werde man das Gebäude wohl wieder verkaufen. Vielleicht interessiere sich ja wieder jemand aus dem Rotlichtmilieu dafür.

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