Klage abgewiesenNiederlage für Pro Köln

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Demonstranten tragen bei der Kundgebung gegen die rechtspopulistischen Bürgerbewegungen "Pro Köln" ein Plakat mit der Aufschrift "No Go für Nazis". (Bild: dpa)

Demonstranten tragen bei der Kundgebung gegen die rechtspopulistischen Bürgerbewegungen "Pro Köln" ein Plakat mit der Aufschrift "No Go für Nazis". (Bild: dpa)

Düsseldorf – Die Aufnahme und Darstellung der rechtspopulistischen Gruppierung "pro Köln" im NRW-Verfassungsschutzbericht für die Jahre 2007 und 2008 ist rechtens. Die 22. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf habe in einer mündlichen Entscheidung eine Klage von "pro Köln" abgewiesen, sagte Richter Winfried Schwerdtfeger am Dienstag dem epd in Düsseldorf (AZ: 22 K 3117/08). Damit bestätigte das Gericht zum wiederholten Mal die Einschätzung, dass mit Blick auf "pro Köln" Anhaltspunkte für den Verdacht von Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung vorliegen.

Das Gericht folge mit seiner jüngsten Entscheidung einemrechtskräftigen Urteil des Oberwaltungsgerichts und einem Urteil der22. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom Dezember 2007, sagte Schwerdtfeger weiter. In dem Düsseldorfer Urteilvor zwei Jahren hatten die Richter eine Klage von "pro Köln" mitBlick auf die NRW-Verfassungsschutzberichte für die Jahre 2005 und2006 abgewiesen.

Die jüngste Entscheidung der 22. Kammer setze die bisherigejuristische Linie fort, erläuterte Schwerdtfeger. Bereits 2007 hießes in der Urteilsbegründung, dass die Publikationen der Klägerinunter anderem "Äußerungen enthielten, die bei einer Gesamtbetrachtungdarauf zielten, Ausländer vor allem muslimischer Herkunft pauschalwegen ihrer Abstammung und Religionszugehörigkeit herabzusetzen undauszugrenzen".

NRW-Innenminister Ingo Wolf (FDP) wertete die Entscheidung derRichter als eine Bestätigung der Einschätzung des Innenministeriums."Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts zeigt erneut, dass pro Kölnauch weiterhin beobachtet werden muss, um Gefahren für dieverfassungsgemäße Ordnung frühzeitig reagieren zu können", erklärteWolf am Dienstag in Düsseldorf. (kna)

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