Klage nach Millionen-Irrtum im Finanzamt

Lesezeit 2 Minuten

Ein Tippfehler ließ die Steuerschuld in Schwindel erregende Höhe steigen.

Bonn / Sankt Augustin - Wer bezahlt eigentlich, wenn das Finanzamt einen kostenträchtigen Fehler begeht? Mit dieser Frage muss sich derzeit das Landgericht in Bonn befassen: Aufgrund eines Tippfehlers im Finanzamt, so bestätigte das Gericht gestern eine Meldung des WDR, erhielt ein Steuerzahler in Sankt Augustin vom Finanzamt eine Steuerforderung über 287 Millionen Euro, zehn Millionen davon sollte der Mann sofort überweisen. Der Bürger war erschrocken, schließlich hatte er doch nur eine Steuererklärung über insgesamt 17 000 Euro eingereicht. Wie sich dann herausstellte, hatte der Mann zunächst nur 11 000 Euro an Einnahmen angegeben, diese Erklärung aber dann auf 17 000 Euro korrigiert. Im Finanzamt wurden die Beträge jedoch nicht ausgetauscht, sondern hintereinander geschrieben, so dass ein Milliardenbetrag und ein Steuerbescheid von 287 Millionen Euro entstand.

Der Sankt Augustiner nahm sich einen Anwalt, der den Fehler aufdecken konnte. Doch nun kam die Rechnung des Anwalts aus Remagen, die sich auf 2,3 Millionen Euro beläuft - gestützt auf einen Streitwert von 287 Millionen Euro. Diese Rechnung schickte der Anwalt an das Finanzamt (also letztlich das Land), das den Fehler begangen hat.

Die Oberfinanzdirektion in Düsseldorf bestätigte dem WDR, dass die Behörden für den Schaden geradestehen müssten, strittig sei aber die Höhe des Streitwerts. (bj)

KStA abonnieren