Schüsse auf „Bubble Lounge“Nebenklage will weiteren Ortstermin

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Bei einem Ortstermin versuchte die Kölner Staatsanwaltschaft, die beinahe tödlichen Schüsse auf den Besitzer der Shisha-Bar Bubble Lounge zu rekonstruieren.

Bei einem Ortstermin versuchte die Kölner Staatsanwaltschaft, die beinahe tödlichen Schüsse auf den Besitzer der Shisha-Bar Bubble Lounge zu rekonstruieren.

Köln – Neue Überraschung im Prozess um die Schüsse auf die „Bubble Longe“: Nun schicken sich die Anwälte der Nebenklage an, einen Beweisantrag darauf zu stellen, dass ein weiterer Ortstermin in und vor der Bar stattfindet. Das kündigten sie am Mittwoch an. Bereits vor eineinhalb Wochen hatten sich die Prozessbeteiligten am Hildeboldplatz getroffen – und waren zu unterschiedlichen Einschätzungen gekommen, ob der Angeklagte Olaf L. in der Tatnacht im vorigen November sehen konnte, dass sich jemand in dem Lokal aufhielt. Davon hängt ab, ob ihm versuchter Mord anzulasten ist.

Am Montag hatte sich Olaf L. im Prozess zum ersten Mal selbst geäußert und bekräftigt, er hätte die drei Schüsse keineswegs in Richtung Fassade abgefeuert, wenn er hätte annehmen müssen, dass die Bubble Lounge nicht menschenleer war und er jemanden hätte treffen können. Etwa 20 Minuten zuvor sei er schon einmal dort vorbeigegangen, um sich zu vergewissern, dass „die Luft rein“ war. Die Schüsse hätten nur dazu dienen sollen, Barinhaber Kawan A. zu drohen, denn dieser sei in einem Zigarettengeschäft nach Erhalt des Geldes die Lieferung schuldig geblieben. Weder habe er Licht aus der Bar gesehen, sagte der 38-Jährige, noch beobachtet, dass der Inhaber und seine Freundin vor der Tat zurückgekehrt waren. Wegen dieser Einlassung und des beim Ortstermin gewonnenen Eindrucks sei die Kammer „eher skeptisch“, was den mutmaßlichen Tötungsvorsatz angeht, resümierte Vorsitzende Sabine Kretzschmar.

Das rief die Vertreter der Nebenklage, Sebastian P. Holbeck und Gábor Subai, auf den Plan. Sie gehen davon aus, Olaf L. habe an dem Licht, das durch die Luftschlitze des Rollladens der Eingangstür gedrungen sei, sehr wohl erkennen können, dass jemand in der Bubble Lounge war. Subai sagte, bei einem weiteren Ortstermin müssten „alle Lichtquellen herbeigeschafft“ werden, die die Bar erhellten, etwa ein Zigarettenautomat. Die Anwälte haben reichlich Zeit, ihren Antrag schriftlich zu formulieren: Nächster Verhandlungstag ist der 19. November.

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