„Sieg heil“ und HitlergrußRechte Parolen bei Corona-Demo auf der Deutzer Werft?

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Ein Foto der Demonstration, bei der Ende Februar verfassungsfeindliche Zeichen genutzt worden sein sollen.

Köln – Wie schwer ein passendes individuelles Strafmaß zu finden ist und ob es dann auch entsprechende Auswirkungen auf einen Menschen hat, war im Fall des Angeklagten Walter S. am Kölner Amtsgericht zu beobachten, der sich am Mittwoch dem Vorwurf gegenüber sah, am Rand einer Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen am 28. Februar 2022 an der Deutzer Werft verfassungsfeindliche Zeichen verwendet zu haben.

Einen sogenannten Hitlergruß sowie mehrfach das laute Rufen von „Sieg heil“ hatten zwei Polizeibeamte vor dem Richter bezeugt. Zunächst der eine Beamte, der an dem Tag in Zivil im Einsatz war, später der andere, der uniformiert den 42 Jahre alten Mann an der Siegburger mit Kollegen ansprach und kontrollierte.

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Der Angeklagte habe sich „außerordentlich aggressiv“ und uneinsichtig gezeigt, so der zweite Zeuge, den ausgesprochenen Platzverweis habe er ignoriert. Daraufhin nahm die Polizei den Mann in Gewahrsam, wobei überdies etwas mehr als ein Gramm Amphetamin in seiner Tasche gefunden worden sei. „Das ist alles falsch, ich war nie da, hatte nichts dabei – und ich bin auch nicht rechts“, verkündete der ehemalige Drogenabhängige S. daraufhin im Saal, der ohne Pflichtverteidigung aber in Begleitung einer Betreuerin im Amtsgericht erschienen war. Staatsanwalt Sinan Sengöz verlas ein Register von mehr als 30 Vorstrafen seit 1997. Eindeutig vergleichbare Fälle, die teils mit Gefängnis, größtenteils mit Geldstrafen geahndet worden waren.

Vier Monate zur Bewährung

Auf Nachfrage des Richters dazu zeigte sich der Angeklagte uneinsichtig, er sei das Opfer und rechte Ideologie liege ihm fern. „Es würde sich gut machen, hier Verantwortung zu übernehmen“, gab Richter Steinebach dem Mann zu Bedenken, dann verurteilte er ihn zu vier Monate Freiheitsstraße zur Bewährung. Der Staatsanwalt hatte sieben Monate gefordert und 150 Euro Geldbuße zugunsten des EL-DE-Hauses oder des Kölner NS-Dokumentationszentrums. „Ich glaube, Sie wollen provozieren, um Aufmerksamkeit zu bekommen“, sagte der Richter im Urteil. „Ich rate Ihnen dringend, das zukünftig zu unterlassen – es gibt gute Gründe, warum man sich für Gesten und Sätze wie Ihre hierzulande eine Menge Ärger einhandelt.“

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