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Ausbaupläne des 1.FC KölnGerichtsentscheid zum Geißbockheim nun im August

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Das Gebäude des Geißbockheim und der Rhein-Energie-Sportpark sind die Heimat des Fußballvereins 1. FC Köln.

Das Gebäude des Geißbockheim und der Rhein-Energie-Sportpark sind die Heimat des Fußballvereins 1. FC Köln.

Der Termin war vor einer Woche kurzfristig verschoben worden.

Am 14. August wird das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster erneut über die Ausbaupläne des 1.FC Köln im Grüngürtel verhandeln. Dies teilte das Gericht am Donnerstag mit. Der Klub will dort seit zwölf Jahren ein Leistungszentrum für 50 bis 60 Millionen Euro sowie drei Fußball-Plätze bauen – doch das OVG hatte vor vier Jahren den zugrundeliegenden Bebauungsplan als unwirksam bezeichnet. Der FC beschwerte sich vor dem Bundesverwaltungsgericht, bekam Recht und das Verfahren ging zurück nach Münster zur neuen Bewertung. Die Verhandlung sollte bereits vergangene Woche stattfinden, dazu kam es nicht, da kurzfristig ein Gutachten der Bürgerinitiative „Grüngürtel für alle“ eingegangen ist. Der FC war von der Absage überrascht worden und hat inzwischen angekündigt, das Leistungszentrum 2027 bauen zu wollen.

In der nächsten Ratssitzung soll ein SPD-Antrag beraten werden, der drei Satellitenplätze für den FC ohne Nutzung der Gleueler Wiese vorsieht. FC-Geschäftsführer Philipp Türoff sagte zuletzt: „Unser Ziel ist nicht, vor Gericht Recht zu bekommen. Unser Ziel ist, die Voraussetzungen für die Zukunft eines wettbewerbsfähigen FC zu schaffen.“ Das OVG berät am Freitag, 14. August, aber 10:30 Uhr, mündlich in öffentlicher Sitzung über die beiden Normenkontrollverfahren, die sich gegen den Bebauungsplan der Stadt für die Erweiterung des „Rhein-Energie-Sportparks“ richten. Ein Urteil soll anschließend gesprochen werden. (mhe/mft)

Aktenzeichen 7 D 277/20.NE und 7 D 2/21.NE