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5000 Freiwillige fehlenStadt Köln sucht weiterhin ehrenamtliche Wahlhelfer

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Eine Frau wirft einen Wahlzettel in eine Wahlurne.

Bislang haben sich 3500 Personen als Wahlhelfer angemeldet, 8500 werden benötigt. (Symbolbild)

Am 14. September finden die Kommunal- und Integrationsratswahlen in Köln statt. Eine mögliche Stichwahl ist für den 28. September angesetzt.

Für die im September anstehenden Kommunal- und Integrationsratswahlen in Köln sucht die Stadt weiterhin ehrenamtliche Wahlhelfer. Wie die Stadt Köln mitteilt, werden noch etwa 5000 Freiwillige benötigt. Bisher hätten sich etwa 3500 Personen bereit erklärt, 8500 seien jedoch nötig, um die Wahlen korrekt abwickeln zu können.

Die Wahlen finden am 14. September 2025 statt. Kölnerinnen und Kölner wählen sowohl eine neue Oberbürgermeisterin oder einen neuen Oberbürgermeister als auch die 90 Mitglieder des Stadtrates. Zudem werden die Vertreter der neun Bezirksvertretungen und insgesamt 22 Mitglieder des Integrationsrates neu bestimmt. Sollte eine Stichwahl für das Amt des Oberbürgermeisters erforderlich sein, wird diese am 28. September 2025 durchgeführt.

Wahlberechtigte Kölnerinnen und Kölner ab 16 Jahren können Wahlhelfer werden

Alle wahlberechtigten Kölnerinnen und Kölner ab 16 Jahren können als Wahlhelfer unterstützen. Für den Einsatz als Wahlvorsteher oder Schriftführer gibt es ein Erfrischungsgeld von 80 Euro. Bei Teilnahme an den beiden Terminen inklusive der Stichwahl wird ein zusätzlicher Bonus von 30 Euro gezahlt. Für die verpflichtende Teilnahme an Workshops wird eine Aufwandsentschädigung von 50 Euro gewährt.

Die Auszählung der Integrationsratswahl findet ausschließlich im Briefwahlzentrum in der Kölner Messe statt und beginnt abends um 18 Uhr, voraussichtlich bis in die Morgenstunden. Der Einsatz wird mit einem erhöhten Erfrischungsgeld belohnt. Bei der Integrationsratswahl können auch jene mithelfen, die ausschließlich für die Integrationsratswahl wahlberechtigt sind.

Bei der letzten Bundestagswahl meldeten sich mehr Helfer als benötigt. Das Wahlamt ruft daher besonders diejenigen auf, die bei der Bundestagswahl nicht eingesetzt werden konnten, sich erneut zu bewerben. (bha)