Angeklagte schweigenZwei Männer wegen Vergewaltigung in Köln vor Gericht

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Das Amtsgericht Köln.

Köln – Wegen des Vorwurfs der gemeinschaftlich begangenen Vergewaltigung müssen sich zwei 25 Jahre alte Deutsche vor dem Kölner Landgericht verantworten. Zum Prozessauftakt schwiegen sie zur Sache und wollten auf Anraten ihrer Anwälte nicht einmal sagen, seit wann sie sich kennen und in welchem Verhältnis sie zueinanderstehen.

Die Anklage: In der Nacht zum 15. Januar 2017 ging Sabrina G. (Name geändert) eine Straße in Langenfeld entlang, als die Angeklagten in einem Wagen neben ihr hielten und sie nach einer Tankstelle in der Nähe fragten. Dann boten sie ihr an, sie nach Hause zu fahren. Sie ließ sich darauf ein. Mit ihrem Einverständnis nahmen die Männer sie zu einer Hausparty in Langenfeld mit.

Köln-Kalk: Täter soll Opfer nach Hause gefahren haben

In den frühen Morgenstunden, es war gegen 4.20 Uhr, kamen die drei in Köln-Kalk in der Wohnung der Schwester eines der Angeklagten an. Sie hörten Musik und tranken Alkohol. Als ein Mann sie zu küssen versuchte und sie sich dagegen wehrte, hob er sie hoch und warf sie zu Boden; kurz darauf schaffte er es, sie auszuziehen, obwohl sie sich nach Kräften sträubte.

Damit begann ein langer Kampf, in dessen Verlauf Sabrina G. immer wieder die Unterlegene war, so sehr sie sich auch zur Wehr setzte, schlug, kratzte und trat. Als es ihr einmal gelang, zur Wohnungstür zu laufen und sie verschlossen vorfand, lachten die Männer sie aus. Mehrfach und abwechselnd vergewaltigten sie die Frau. Zum Schluss täuschte diese vor, Gefallen am Geschehen zu haben. Einer der Männer entschuldigte sich gar, dass er so brutal gewesen sei, und brachte sie im Auto nach Hause.

Vorstrafe wegen Trunkenheit

Ein Angeklagter hat zuletzt in einer Autowerkstatt gearbeitet und macht inzwischen eine Lehre. Von den Angaben in der Anklageschrift abweichend stellte sich heraus, dass er schon einmal verheiratet war. In die Zeit der Verlobung mit der nun von ihm geschiedenen Frau scheint die angeklagte Tat zu fallen. Der andere Mann war lange in einer Gaststätte tätig und ist zurzeit arbeitslos. Zu seiner Behauptung, er trinke stets nur in Maßen Alkohol, passt nur schlecht der Umstand, dass er wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Straßenverkehr vorbestraft ist.

Für den Prozess sind sieben Verhandlungstage vorgesehen.

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