Hassprediger-ProzessAngeklagter befindet sich aktuell nicht in Köln

Lesezeit 2 Minuten
Amtsgericht Köln

Der Haupteingang zum Justizzentrum Köln mit Amtsgericht und Landgericht an der Luxemburger Strasse. (Symbolbild)

Köln – Dem als Hassprediger bekanntgewordenen Salafisten-Führer Ibrahim Abou-Nagie (55) soll in Köln erneut der Prozess gemacht werden; ein Verfahren wegen übler Nachrede und Verleumdung wartet auf den Abschluss. Das Problem für die Justiz: Abou-Nagie, der die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, ist nicht greifbar, er soll sich derzeit in den Vereinten Arabischen Emiraten aufhalten.

Hauptverhandlung im September 2020

Das Kölner Amtsgericht hat die Hauptverhandlung vorsorglich auf den 1. September 2020 terminiert, wie ein Sprecher auf Anfrage bestätigt, und hofft, Abou-Nagie bis dahin mit konsularischer Hilfe eine förmliche Ladung zustellen zu können. Dann wäre es dem Gericht möglich, das Verfahren im Rahmen eines Strafbefehls mit Urteil in Abwesenheit zu beenden.

Konkret wird Abou-Nagie vorgeworfen, vor mehr als drei Jahren ein Internet-Video verbreitet zu haben, in dem er eine Mitarbeiterin des Ausländeramtes als „Islamhasserin“ betitelt haben soll. Laut Anklageschrift des Kölner Oberstaatsanwalts Ulf Willuhn soll Abou-Nagie in dem Video die drohende Abschiebung eines Mannes nach Tschetschenien mit Unwahrheiten scharf kritisiert haben.

Größte Werbeaktion in Deutschland

Dem Tschetschenen, der sich zu diesem Zeitpunkt tatsächlich in Abschiebehaft befunden hatte, sei von Seiten des Ausländeramtes Asyl in Aussicht gestellt worden, sollte sich dieser vom „Lies!“-Projekt distanzieren; die von Abou-Nagies Vereinigung „Die wahre Religion“ organisierte Koran-Verteilaktion war die größte Werbeaktion von Salafisten in Deutschland, bis zu einem Verbot Ende 2016. Nach der Video-Botschaft soll die Mitarbeiterin des Ausländeramtes von Anhängern der Salafisten-Szene bedroht worden sein.

KStA abonnieren