Betriebe werden informiertStadt Köln verbietet Verkauf von Hanf-Zusatz

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Symbolbild

Köln – Die Stadt hat den Verkauf von Lebensmitteln, denen Cannabidiol (CBD) – das sind als Cannabidiol-Isolate oder mit Cannabidiol angereicherte Hanf-Extrakte – zugesetzt wurden, verboten. Damit setze man europäisches Recht um, so ein Stadtsprecher. CBD und CBD-Extrakte seien als neuartige Lebensmittel eingestuft und dürften in der EU nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie eine Zulassung besitzen. Diese liege jedoch nicht vor.

Nicht erlaubt sind damit so genannte CBD-Öle (also Öle, denen CBD-reiche Hanf-Extrakte zugesetzt werden), sofern sie als Lebensmittel – dazu zählen auch Nahrungsergänzungsmittel – verkauft werden.

Hanf-Produkt bleiben teilweise erlaubt

Weiterhin erlaubt bleiben beispielsweise Hanfsamenöl, Hanfsamenmehl oder Hanfsamenprotein, die aus Nutzhanfpflanzen gewonnen werden. Produkte, die keine Lebensmittel sind, sind von der Allgemeinverfügung ebenfalls nicht betroffen, beispielsweise Produkte, die von Tier-Heilpraktikern eingesetzt werden.

Die Stadt werde Betriebe, die nach Kenntnis der städtischen Lebensmittelüberwachung mit solchen Produkten handeln, noch einmal aktiv informieren, hieß es. (red)

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