Böcking-ParkHunde müssen draußen bleiben

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Im Böcking-Park wird es wohl keine Hundefreilauffläche geben.

Im Böcking-Park wird es wohl keine Hundefreilauffläche geben.

  • Tierfreunde plädieren für Freilauffläche - BV lehnt ab

Mülheim –  Im Böcking-Park im Norden des Stadtteils wird keine Hundefreilauffläche eingerichtet. Die Bezirksvertretung Mülheim lehnte einstimmig eine Bürgeranregung ab. Doch die Kommunalpolitiker beauftragten die Stadtverwaltung ihrerseits, nach Alternativen für eine Fläche im Mülheimer Norden zu suchen.

Andere Areale nur noch am Rhein

Die Anregung kam von Richarda Fesl, einer Bewohnerin des Viertels um den Böcking-Park. Sie hat selbst einen Hund. Sie und weitere Hundehalter wollen damit unangenehmen Situationen vorbeugen. "Viele Hundebesitzer lassen ihre großen und oder unerzogenen Hunde entgegen der Stadt- Verordnung frei durch den Park laufen. Fahrradfahrer, Sportler, Eltern und selbst Hundebesitzer, die keine unkontrollierten Hundekontakte möchten, beschweren sich über diese unbefriedigende Situation", erklärte Fesl. Darum sei eine umzäunte Freilauffläche eine gute Lösung.

"Grünflächen, die dafür in Frage kommen, gibt es bei uns sonst nur noch am Rhein", sagte sie. Auch ein Areal im Innenbereich der Wohnblöcke habe sie ins Auge gefasst, doch dort seien Anwohner weniger von den Vierbeinern begeistert. Die nächste legale Möglichkeit befinde sich im Mülheimer Stadtgarten - für Ältere und Hundehalter zu weit entfernt. Also bliebe nur der Böcking-Park: "Wir beobachten seit zehn Jahren, dass Teilflächen - so entlang des Clevischen Rings - nicht genutzt werden." Mehrere Herrchen und Frauchen seien bereit, die Patenschaft über eine Fläche zu übernehmen. Das Grünflächenamt dagegen hält das Gelände für die Einrichtung einer Hundefreilauffläche ungeeignet. Es würde nicht bei der einmaligen Ausgabe für Anschaffung und Bau des Zaunes bleiben. Auch Unterhalt, also die Kontrolle und Reparatur würde kosten. Dafür habe das Amt jedoch kein Geld.

Grillen würde untersagt

Neben technischen und finanziellen Gesichtspunkten sprächen auch rechtliche Vorgaben dagegen. So schränkt die Kölner Stadtordnung KSO die Nutzung öffentlicher Grünanlagen im Bereich der Hundefreilaufflächen Nutzer - beispielsweise für Sport oder Spiele - stark ein. Das Grillen würde ganz verboten. Dies und mehr würde aber eine größere Bevölkerungsgruppe zugunsten der kleineren, der Hundehalter, benachteiligen. Winfried Seldschopf (Grüne) signalisierte, dass seine Fraktion dem Vorschlag folgen wolle, doch mit einer Auflage: "Sie soll prüfen, ob in der Nähe nicht Alternativen gegeben sind." Die anderen Bezirksvertreter schlossen sich der Ablehnung und dieser Ergänzung einstimmig an.

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