Bundespolizei im Kölner HauptbahnhofMilde Strafe für den Mann, der die Wache flutete

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Die Wache der Bundespolizei im Hauptbahnhof.

Die Wache der Bundespolizei im Hauptbahnhof.

Köln – Dirk S. (32, Name geändert) ist ein "Mann mitten im Leben", wie es sein Verteidiger formuliert. In drei Wochen wird geheiratet, bis dahin hat der Handwerker auch die fünfjährige Tochter seiner Lebensgefährtin adoptiert. Der gelernte Schlosser hat ein geregeltes Einkommen als Konstruktionsmechaniker und trinkt höchstens mal „ein paar Flaschen Bier am Wochenende“. Wenn da nur nicht diese Sache vom 1. Mai 2017 gewesen wäre. 

Bis zu 140.000 Euro Schadenersatz kommen auf S. zu, weil er im betrunkenen Zustand die Wache der Bundespolizei am Hauptbahnhof geflutet hat. Am Donnerstag war Prozess vor dem Amtsgericht, weil S. sich des Notrufmissbrauchs und der Sachbeschädigung strafbar gemacht hat.

„Keine Erinnerung“, schüttelt S. nur den Kopf, als die Staatsanwältin die Anklage verliest. Danach hatte S. im Regionalzug der Linie 13 auf Gleis 10 morgens um 6.37 Uhr nach durchzechter Nacht die Notbremse gezogen und  war von DB-Sicherheitskräften aus dem Zug geholt worden. Als die Beamten ihn zur Wache bringen wollten, gelang ihm die Flucht. Die Verfolgungsjagd ging quer durch den Bahnhof über den Breslauer Platz in ein nahe gelegendes Hotel, wo S. von den Beamten in einer Türnische kauernd gefasst wurde.

„Hier ist es so dreckig. Wird Zeit, dass hier mal durchgeputzt wird“

Sie brachten ihn zur Wache: „Er lallte und schwankte“, erinnerten sich die Polizisten, aber er war „weder aggressiv noch auffallend unbeherrscht“. Deshalb ließ man ihn allein im Durchsuchungsraum zurück, wo er auf seine Frau wartete, die ihn abholen sollte.

„Offensichtlich aus Langeweile“, so das Gericht, machte sich der Mann an der Sprinkleranlage zu schaffen, die für ihn aufgrund seiner Größe an der abgehängten Decke leicht erreichbar war. Ein Griff — und er hatte die Anlage aus der Verankerung gerissen: Wassermassen ergossen sich über ihn, die gesamte Wache wurde geflutet.  „Ich war pitschnass“, erinnerte sich S. an die Situation, als er damals wieder zu sich kam. „Hier ist es so dreckig. Wird Zeit, dass hier mal durchgeputzt wird“, erklärte er damals seine Motivation, von der er heute nichts mehr wissen will.

Die Renovierungsarbeiten waren so umfangreich, dass die komplette Wache vorübergehend in eine provisorische Dienststelle in einem Container vor dem Dom umziehen musste. Wände wurden herausgerissen, Fußböden wurden erneuert. Für die Miete des Containers und die Kosten der Renovierung listete die Anklage einen Gesamtschaden von 45.000 Euro auf. Ein Bundespolizist sprach im Zeugenstand von weiteren Kosten „bis zu 140.000 Euro“. 

Die Schadenssumme habe auch ihn überrascht, sagte der Richter im milden Urteil, in dem 1250 Euro Geldstrafe (50 Tagessätze zu 25 Euro) verhängt wurde. Die Anklägerin hatte 4800 Euro ( 80 Tagessätze zu 60 Euro) gefordert.

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