Das Verwaltungsgericht Köln weist Klagen gegen 30.000 Euro Zwangsgeld der Stadt ab: Der Betreiber des Beachclubs muss sie also zahlen.
Escher See in KölnGericht lehnt Klagen von Strandbar Monkey's Island gegen Zwangsgeld ab

Das Monkey's Island am Escher See öffnete 2024 wiederholt ohne Genehmigung, der Betreiber muss Zwangsgeld an die Stadt zahlen. (Archivbild)
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Der Betreiber des Beachclubs am Escher See muss nach wie vor insgesamt 30.000 Euro Zwangsgeld an die Stadt Köln zahlen. Das Verwaltungsgericht Köln hat Klagen des Pächters dagegen abgelehnt, wie es am Donnerstagmorgen mitteilte. Der Strandclub Monkey's Island hatte im vorigen Jahr zehn Tage geöffnet, obwohl ihm die Genehmigung dafür fehlte.
Gegen die Zwangsgeldbescheide hatte der Pächter 2024 zwei Klagen erhoben und im Juli 2025 Anträge auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gestellt. Erfolglos, wie das Gericht nun entschieden hat.
Hat die Bar zu, dürfen Besucher am Escher See nicht schwimmen gehen. Denn das ist nur an dem beaufsichtigten Strand der Bar erlaubt, deswegen hat die Auseinandersetzung um das Strandbad auch Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger der Stadt.
Streit um Baugenehmigungen endete in Nutzungssperre
Marc Förste hatte das Strandbad mit Gastronomie 2019 übernommen. Im Sommer 2023 war die Anlage bereits wegen erster Verstöße geschlossen. Förste hatte die Bar ausgebaut, laut der Stadt aber ohne Baugenehmigung. Nach weiteren Auseinandersetzungen hatte Förste laut der Stadt die Option, die Bar wieder auf den 2010 dem Vorpächter genehmigten Stand zurückzubauen, um 2024 öffnen zu können.
Offensichtlich hat sich Förste dagegen entschieden. Mitarbeitende der Stadt besichtigten im Frühjahr 2024 den Strand am Escher See. Dabei stellten sie fest, dass Förste im Vergleich zum Vorjahr noch mehr erweitert habe. Die Stadt untersagte den kompletten Betrieb im März 2024. Für jeden Fall eines Verstoßes drohte sie ein Zwangsgeld von 3000 Euro an. Förste öffnete trotzdem und die Stadt verhängte wie angekündigt das Zwangsgeld.
Verwaltungsgericht bestätigt Vorgehen der Stadt Köln
„Nachdem die Pächterin gegen diese Nutzungsuntersagung gerichtlich nicht vorgegangen ist, ist sie bestandskräftig geworden“, teilte das Gericht nun mit, sie sei eine „taugliche Grundlage für die Zwangsgeldbescheide“. Weiter heißt es: „Insbesondere bestehen weiterhin Zweifel, ob die seit der Untersagung teilweise zurückgebauten, bestehenden baulichen Anlagen wieder gänzlich dem 2010 genehmigten Zustand entsprechen; diese Zweifel vermochte die Antragstellerin im Eilverfahren nicht auszuräumen.“ Antragstellerin ist die Betreiberfirma, sie kann Beschwerde gegen die Beschlüsse einlegen.
Mittlerweile steht Förste vor einem weiteren Problem: Im Februar 2025 kam es zu einem Brand auf dem Gelände, den Schaden hatte Förste auf mehrere Hunderttausend Euro beziffert. Die Polizei vermutete Brandstiftung, Förste hatte dieser Zeitung gesagt, er sei nicht versichert gewesen.
Auf Anfrage äußerte sich der Pächter Donnerstagmorgen zunächst nicht zur Entscheidung des Gerichts. Er gab an, sich vorher mit seinem Anwalt beraten zu wollen. Die Stadtverwaltung teilte mit, sie prüfe derzeit die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts und stimme das weitere Vorgehen verwaltungsintern ab.