Kölner wegen Brandstiftung vor GerichtKerze im Schlafzimmer setzt Gardine in Brand

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Das Kölner Justizgebäude an der Luxemburger Straße.

Köln – Drei Löschzüge, mehrere Rettungswagen und ein Notarzt machten sich in der Nacht zum 16. März dieses Jahres auf den Weg zur Stockholmer Allee in Chorweiler, weil im siebten Stock eines Hochhauses ein Brand ausgebrochen war. Die Feuerwehr rettete zwei Männer aus der betroffenen Wohnung.

Der jüngere der beiden, 23 Jahre alt, war ein Nachbar aus dem fünften Obergeschoss, der zu Hilfe geeilt und mit einem Feuerlöscher versucht hatte, die Flammen unter Kontrolle zu bringen – vergebens. Der ältere war der Mieter der Wohnung, die seitdem unbewohnbar ist. Am Mittwoch musste sich der 62-Jährige vor dem Kölner Amtsgericht verantworten. Zur Last gelegt wurde ihm fahrlässige Brandstiftung.

Die Ermittlungen hatten ergeben, dass der Mann auf der Fensterbank seines Schlafzimmers eine Kerze angezündet hatte und die Flamme die Gardine in Brand setzte. Dem Mieter gelang es nicht, das Feuer zu löschen. Der Verteidiger zog in Zweifel, dass die Kerze die Brandursache gewesen sei, schließlich habe der 23-jährige Nachbar davon gesprochen, er habe einen Knall gehört, bevor er auf den Brand aufmerksam wurde. 28 Jahre lang habe sein Mandant in der Wohnung gelebt, „regelmäßig“ Kerzen angezündet, und nie sei etwas passiert.

Kölner ist alkoholkrank 

Kein Zweifel besteht daran, dass der 62-Jährige seinerzeit betrunken gewesen war. Er sei alkoholkrank, erklärte der Anwalt. Der Angeklagte sagte, er habe seit seinem elften Lebensjahr getrunken. Dazu animiert hätten ihn Western, in denen er Cowboys im Saloon Whisky trinken gesehen habe. In den zurückliegenden zwei Jahren habe sich sein Konsum deutlich gesteigert.

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Nach dem Brand kam er in eine Entzugsklinik, und ihm wurde eine Betreuerin zur Seite gestellt; sie nahm an der Gerichtsverhandlung teil. Allein leben kann der 62-Jährige nicht mehr. Noch am Prozesstag zog er in ein Therapie-Wohnheim für chronisch suchtkranke Männer ein.

Einigung auf „Zwischenlösung“

Der Verteidiger machte geltend, sein Mandant sei nicht vorbestraft, selber verletzt worden, bestenfalls eingeschränkt schuldfähig gewesen und habe durch den Brand alles verloren. Er regte eine Einstellung das Verfahrens an. Dem mochte der Amtsrichter, der wie die Staatsanwältin von der Kerze als Brandursache ausging, nicht zustimmen. Zu groß sei die Gefährdung anderer gewesen, und zu gravierend seien die Brandfolgen. Die Prozessbeteiligten einigten sich darauf, was der Richter eine „Zwischenlösung“ nannte. Er verwarnte den Angeklagten und behielt sich die Verhängung einer Geldstrafe in Höhe von 70 Tagessätzen à zehn Euro vor für den Fall, dass dieser erneut straffällig wird.

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