Corona-BetrugKölner Ehepaar auf der Anklagebank – ist ihr Sohn daran schuld?

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Die NRW-Soforthilfe 2020 konnte Online beantragt werden.

Köln – Ein Ehepaar aus Köln musste sich wegen Betruges im Zusammenhang mit dem Corona-Soforthilfe-Programm des Landes Nordrhein-Westfalen vor dem Amtsgericht verantworten. Beim Prozessauftakt gaben sich die Angeklagten, die 15.000 Euro für ein gar nicht ausgeübtes Gewerbe kassiert haben sollen, jedoch ahnungslos. Der Sohn könnte die Schuld an dem Vorgang haben.

Köln: Für Teppichreinigung Corona-Soforthilfe kassiert

Der Antrag auf Bewilligung der NRW-Subvention, den die Angeklagten im März 2020 gestellt hätten, beruhe auf unrichtigen Angaben, heißt es in der Anklageschrift. In dem Online-Formular sei eine Teppichreinigung mit sechs Mitarbeitern angegeben worden, die aufgrund des damaligen Lockdowns in Schieflage geraten sei. Was nicht stimmte, das Unternehmen gab es in der Form nicht mehr.

Richtig sei es, dass ihre Mandantin gar keine Firma mehr betreibe, sagte Verteidigerin Petra Eßer zum Prozessauftakt in Gerichtssaal 33. „Sie hat allerdings gar keinen Antrag gestellt und mit der ganzen Sache nichts zu tun“, so die Anwältin. Im Detail wolle sie sich aber nicht äußern, da sie ansonsten ein ihr sehr nahestehendes Familienmitglied womöglich belasten müsse. Und zwar ihren Sohn.

Köln: Auch Ehemann streitet die Vorwürfe ab

Deutlicher wurde da der Ehemann der Angeklagten. Der bestätigte auf Nachfrage des Richters, dass sein Sohn von einer Überweisung gesprochen habe. 2000 Euro soll der junge Mann auf das Konto seines Vaters überwiesen haben, nachdem laut Staatsanwaltschaft die Corona-Soforthilfe auf dessen Konto geflossen waren. Den Großteil des Geldes soll der Sohn letztlich in bar abgehoben haben.

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„Mein Mandant kann nicht lesen und schreiben“, erklärte Verteidiger Claus Eßer, er hätte den Antrag bei der Bezirkshilfe also gar nicht selbst stellen können. Auch sein Online-Konto, auf das der Sohn einen Teil überwiesen haben soll, könne er nicht bedienen. Der Staatsanwalt fragte nach einem Nachweis der behaupteten Legasthenie, die der Verteidiger jedoch nicht beibringen konnte.

Kölner Richter will Verfahren gegen Sohn abwarten

„So kommen wir hier nicht weiter“, sagte Richter Tino Vollmer und verwies auf ein anstehendes Strafverfahren vor dem Jugendgericht. Hier muss sich der Sohn der Angeklagten bald verantworten. Sollte der die Tat dort auf sich nehmen, dann können die Eltern mit einem Freispruch rechnen. „So weit sind wir aber noch nicht“, sagte der Richter und vertagte den Prozess auf unbestimmte Zeit.

Allein in Köln wurde gegen mehrere Hundert mutmaßliche Betrüger rund um die Corona-Soforthilfe ermittelt, die unbürokratisch an hilfebedürftige Selbständige ausgezahlt worden war. Viele hatten sich etwa strafbar gemacht, weil sich ihre Firma schon bei Beantragung der Subventionen in finanziellen Schwierigkeiten befand. Das war ein Ausschlusskriterium für die Beantragung.

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