Missbrauch-ProzessStreit um Akteninhalte auf dem Laptop des Kölner Fotografen

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Der beschuldigte Kinderfotograf mit Verteidigerin Denise Gerull beim Prozessauftakt im Kölner Landgericht.

Köln – Ein Scharmützel zwischen Verteidigung und Vertretern der Nebenklage offenbarte sich am Dienstag im Landgericht beim zweiten Prozesstag gegen einen bekannten Kinderfotografen, dem in mehreren Fällen sexueller Missbrauch an seinen jungen Foto-Models vorgeworfen wird. Es ging um intime Akteninhalte und einen Laptop, den der Beschuldigte in der JVA Köln nutzen darf.

Köln: Richter ließ Videos mit Vernehmungen löschen

Auf dem Rechner befindet sich die Ermittlungsakte, die der Angeklagte in der Untersuchungshaft zur Vorbereitung auf die anstehenden Verhandlungstage studieren darf. Richter Peter Sommer hatte auf den Laptop auch Videovernehmungen der mutmaßlichen Opfer spielen, diese vor der Rückgabe an den Angeklagten allerdings wieder löschen lassen. Denn es gab Protest.

So hatte sich Nebenklage-Anwältin Monika Müller-Laschet dagegen ausgesprochen, die Videos dem Angeklagten und dessen Verteidigern zur Verfügung zu stellen. Dem Vernehmen nach begründete sie ihren Schritt auch damit, dass der vom Angeklagten beauftragte Medienanwalt Ralf Höcker beim Prozessauftakt mit Journalisten über Akteninhalte gesprochen habe.

Medienanwalt spricht von „vorverurteilenden“ Interviews

Gemeint ist in dem Zusammenhang ein noch nicht öffentlich verlesener Adhäsionsantrag, in dem ein Nebenkläger Schmerzensgeld und Kostenerstattungen von knapp 30.000 Euro von dem Fotografen fordert. Das Gericht muss nun entscheiden, ob die Videovernehmungen freigegeben werden oder von den Beteiligten etwa nur auf der Geschäftsstelle eingesehen werden können.

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„Die Nebenkläger geben eifrig vorverurteilende Interviews, ihre Anwälte wollen aber nicht, dass die Angeklagtenseite Journalisten erläutert, was vor Gericht passiert ist. Das ergibt keinen Sinn“, sagt Anwalt Höcker auf Anfrage. Im Vorfeld des Prozesses hatte ein großer „Zeitmagazin“-Artikel für Aufsehen gesorgt, nachdem dort mehrere Protagonisten zu Wort gekommen waren.

Köln: Urteil soll frühestens Ende September fallen

Der Verteidiger des Angeklagten Ulrich Sommer beantragte am Dienstag, Medienanwalt Höcker auch offiziell als „Gehilfen der Verteidigung“ zum Prozess zuzulassen. Das sei nötig, denn der Mandant wäre von Medien bereits als „Schwerkrimineller“ oder „Pädokrimineller“ bezeichnet worden, wogegen man vorgehe. Der Vorsitzende Richter kam dem Antrag nach.

Danach sollten erste mutmaßliche Opfer des Fotografen aussagen. Auf Antrag der Nebenklage zunächst nicht-öffentlich, um deren Intimsphäre zu schützen. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, sechs Jungen im Alter zwischen sieben und 13 Jahren sexuell missbraucht zu haben. Ein Urteil in dem strittigen Verfahren soll frühestens Ende September fallen.

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