Corona-Regelungen für KölnWas darf ich aktuell machen – und was nicht?

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Die Regelungen zur Eindämmung der Corona-Epidemie schränken auch in Köln das öffentliche Leben weiterhin ein.

Köln – Anfang der Woche wurden die Vorschriften zur Corona-Schutzverordnung erweitert. Manche Regelungen sind teilweise etwas unklar oder nicht ganz eindeutig. Hier eine Auswahl einiger wichtiger Fragen und Antworten.

Darf ich zu Hause mit mehreren Freunden gleichzeitig Geburtstag feiern oder Nachbarn zum Abendessen einladen?

Ja, solche Zusammenkünfte im privaten Bereich seien in „gewöhnlichem Umfang“ erlaubt – so beschreibt es die Landesregierung. Was das genau bedeutet, definiert sie nicht näher. Auch für den privaten Bereich gelte allerdings der Appell, soziale Kontakte zu reduzieren. Dieser Appell scheine zu fruchten, heißt es, die Menschen verhielten sich „auch in ihrem privaten Bereich sehr vernünftig“. Sollten künftig jedoch Feiern zu Hause vermehrt „ausufern“, müsse über ein Verbot von Zusammenkünften auch für den privaten Bereich nachgedacht werden. Bislang gilt ein solches nur für die Öffentlichkeit. Die Stadt hat das strikte Demonstrationsverbot gelockert, Versammlungen bis zu 20 Teilnehmern sind wieder erlaubt.

Warum waren Gottesdienste nicht zugelassen?

Die NRW-Landesregierung hat am Donnerstagabend bekanntgegeben, dass Gottesdienste ab Mai wieder stattfinden können. NRW-Ministerpräsident Armin Laschet drängte auf die Öffnung: Er wollte mit den Glaubensgemeinschaften „einen Weg aufzeigen, unter welchen Bedingungen öffentliche Gottesdienste in Zukunft wieder möglich sein können“. Im Deutschlandfunk sagte er: „Wenn man Läden öffnet, darf man auch in Kirchen beten.“

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Gibt es eine Maskenpflicht für Schulen?

Eine Maskenpflicht besteht an nordrhein-westfälischen Schulen laut Schulministerium ausdrücklich nicht, obwohl diese von vielen besorgten Kölner Eltern gefordert wird. Die Schulpflegschaft der Europaschule Köln hat Schulministerin Yvonne Gebauer und Oberbürgermeisterin Henriette Reker in einem offenen Brief explizit dazu aufgefordert, eine solche Pflicht einzuführen. Die SPD-Fraktion wird dies im kommenden Schulausschuss beantragen. Laut Verwaltung ist es derzeit aus Kapazitätsgründen nicht möglich, jedem Schüler einen Mund-Nasen-Schutz zur Verfügung zu stellen. Wenn die Schulen unter Volllast laufen, bräuchte man täglich 300 000 Masken. Dies wird als nicht leistbar eingestuft. Viele Schulen fordern ihre Schüler allerdings eindringlich auf, freiwillig Masken zu tragen und verpflichten die Lehrer dies zu tun. Einfach Fakten zu schaffen, wie der Rektor des Albert-Schweitzer-Gymnasiums in Hürth, der von seinem Hausrecht Gebrauch machte und die Maskenpflicht für seine Schule angeordnet hat, das ist laut Bezirksregierung allerdings nicht zulässig. Eine solche Maßnahme sei nur möglich, wenn das wenn das schulintern unter Beteiligung aller Gremien abgestimmt sei.

Warum ist der Verzehr von To-Go-Getränken und -Speisen in einem Umkreis von 50 Metern um Bäckereien oder Imbisse untersagt?

Damit sollen Menschenansammlungen und damit ein erhöhtes Infektionsrisiko vermieden werden. Auch das kurzzeitige Sitzen vor den Betrieben ist nicht erlaubt. Dadurch würde sonst im Außenbereich das passieren, was durch die Schließung gastronomischer Betriebe gerade verhindert werden sollte.

Picknicks sind verboten: Aber darf ich mich mit Frau und Kind im Park auf eine Decke setzen und Brötchen essen?

Familien dürfen im Park zusammen sitzen und zum Beispiel einen Döner vom Imbiss oder ein Brötchen vom Bäcker essen. Sie dürfen allerdings nicht zubereitete Speisen von zu Hause mitbringen, diese groß aufbauen und sehr lange zusammensitzen – das wäre im Sinne der Infektionsschutzverordnung ein Picknick.

Darf ich mit vier Freunden auf dem Balkon grillen?

Ja, das Kontaktverbot gilt nur für den öffentlichen Raum. Auf dem eigenen Balkon oder im privaten Garten ist das erlaubt. Man sollte aber auch hier Abstand halten und das Treffen darf nicht etwa durch laute Musik zu einer Party ausarten. Gartenbesitzern droht in solchen Fällen ein Bußgeld von 2500 Euro.

Darf ich mit meiner kleinen Laufgruppe durch den Wald joggen?

Jogger dürfen nur allein oder maximal zu zweit unterwegs sein. Ausnahmen sind hier wieder Familien und Menschen, die in einem Haushalt leben.

Darf ich mit meinem zweijährigen Sohn und einer Freundin, die nicht mit im Haushalt wohnt, spazieren gehen? Spielt das Alter des Kindes eine Rolle? Gibt es Ausnahmen für Babys? 

Nein, im öffentlichen Raum dürfen – mit Ausnahme von Familien oder Menschen, die in einem Haushalt leben – nur zwei Personen zusammen unterwegs sein. Gerade Kinder könnten das Virus übertragen – das Alter spielt dabei keine Rolle.

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