Drogenkurier in Köln vor GerichtLkw-Fahrer schmuggelt 19 Kilogramm Marihuana

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Alles voll: Auf den Rastanlagen in NRW fehlen 3700 Stellplätze für Lkw.

Alles voll: Auf den Rastanlagen in NRW fehlen 3700 Stellplätze für Lkw.

Köln – Zu zweieinhalb Jahren Gefängnis hat das Landgericht am Montag einen 49-jährigen Mann verurteilt, der voller Reue gestanden hatte, als Lkw-Fahrer illegal Drogen von Montenegro nach Deutschland gebracht zu haben.

Durch Zufall war der Wagen im April dieses Jahres an der Autobahnraststätte Königsforst-West an der A3 aufgefallen. Verdächtiger Geruch veranlasste die Polizei, einen Drogenspürhund einzusetzen – und sie wurde fündig: Im Sattelanhänger gut versteckt waren knapp 19 Kilogramm Marihuana. Der Fahrer gab sofort alles zu und zeigte sich bereit, die Ermittler zu unterstützen.

10.000 Euro für Schmuggelfahrt

Die 15. Große Strafkammer schenkte der Geschichte des Serben Glauben. Demnach war er Mitte April in einer Kneipe von zwei unbekannten Männern angesprochen worden, die mitbekommen hatten, dass er sein Geld als Fernfahrer verdiente. Sie schlugen ihm vor, die Schmuggelfahrt nach Deutschland zu übernehmen und boten ihm dafür 10000 Euro an; zusätzlich sollte es 2000 Euro Spesen geben.

Der 49-Jährige ließ sich darauf ein, weil ihn Schulden drückten. Wegen einer schweren Erkrankung seiner Frau waren hohe Behandlungskosten angefallen. Außerdem hatte er die Beerdigungen seiner Eltern, die kurz hintereinander gestorben waren, bezahlen müssen. Die Drahtzieher organisierten den Sattelzug von einer montenegrinischen Speditionsfirma, die davon ausging, die Fahrt diene dazu, in Frankfurt am Main Maschinenersatzteile abzuholen.

Einreiseverbot in den Schengenraum

Hatte die Verteidigerin geltend gemacht, der Angeklagte habe keine Ahnung vom Umfang der illegalen Ladung gehabt, so sagte der Kammervorsitzende angesichts der Höhe des in Aussicht gestellten Lohns: „Sie wussten natürlich, dass es um eine größere Menge geht.“ Und hätte es sich nicht um Marihuana, sondern um Heroin gehandelt, „hätten wir hier über ganz andere Strafen gesprochen.“

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Vergeblich hatte die Verteidigerin „eine Strafe im bewährungsfähigen Bereich“ beantragt. Was ihren Mandanten, der jahrelang als Fernfahrer Blumen zwischen den Niederlanden und Montenegro transportiert hat, ebenfalls hart trifft: Die Verurteilung hat ein fünfjähriges Verbot, in die Bundesrepublik einzureisen, zur Folge – eine Sperre, die für den gesamten Schengenraum gilt.

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