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Bezirksvertretung EhrenfeldCDU für Begrenzung der Anwohnerparkausweise auf verfügbare Parkflächen

Lesezeit 3 Minuten
An regulären Parkplätzen fehlt es auch in Ehrenfeld, wie hier in der Everhardstraße.

An regulären Parkplätzen fehlt es auch in Ehrenfeld, wie hier in der Everhardstraße.

Die Anzahl derer, die für einen Bewohnerparkausweis berechtigt sind, sei höher als die tatsächliche Anzahl an vorhandenen Stellplatzen, moniert die CDU. 

Angesichts der Gebührenerhöhung für den Bewohnerparkausweis ab Oktober auf übergangsweise 100 Euro pro Jahr (ab 1. März 2025 richten sich die Preise nach der Länge des Autos und betragen 100, 110 und 120 Euro) ist die CDU-Fraktion in der Ehrenfelder Bezirksvertretung nachdenklich geworden. Dass mit so einem Bewohnerparkausweis keine Stellplatzgarantie und kein fester Parkplatz verbunden ist, dürfte inzwischen allen Pkw-Halten klar sein. Doch sei die Lücke zwischen der Zahl der für einen Ausweis berechtigten Personen und der Anzahl von Stellplätzen oftmals so erheblich, dass ein Großteil der Ausweisinhaber dort regelmäßig vergeblich nach einem Parkplatz suche.

Regeln für Ausgabe von Anwohnerparkausweisen

Um keine falschen Erwartungen zu wecken, Pkw-Halter zur Suche nach festen Stellplätzen etwa in Tiefgaragen zu motivieren und um Wohnquartiere zu entlasten, beantragten die Christdemokraten, die Verwaltung solle vom bisherigen Prinzip der Ausweisvergabe abrücken. Bislang kann jeder, der in einem Bewohnergebiet seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat und im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis, aber nicht eines festen Stellplatzes ist, den Antrag auf Erteilung stellen.

Die CDU dagegen schlägt vor: „Es dürfen nur so viele Anwohnerparkausweise ausgegeben werden, wie es in dem jeweiligen Bewohnerparkgebiet an Parkflächen tatsächlich gibt.“ In den Genuss des Ausweises und damit des Vorrechts auf kostenloses Parken sollen nur Bewohner kommen, „die von der Parkraumnot am stärksten betroffen sind“. Eine solche Einschränkung des Personenkreises sei von der Straßenverkehrsordnung gedeckt, sie liege im Ermessen der Verwaltung und solle von dieser „sachgerecht und willkürfrei“ angeordnet werden.

Geeignete Kriterien für die Vergabe von Ausweisen finden

Bezirksvertreter anderer Fraktionen zeigten grundsätzlich großes Verständnis für den Vorstoß, auch Bettina Tull von den Grünen. Doch sie gab zu bedenken, dass es schwierig werden könnte, geeignete Kriterien für die Vergabe zu finden: „Erhält man den Ausweis, wenn man einen Fahrweg von fünf Kilometern bis zur Arbeitsstelle hat, oder erst ab 30 Kilometern? Und erhalten Rentner grundsätzlich keinen Parkausweis mehr? Ich sehe da keine vernünftige Lösung.“

Die CDU macht in ihrem Antrag kaum konkrete Vorschläge. Man könne etwa jene Personen ausschließen, heißt es da, die in einem Bewohnerparkgebiet lediglich ihren Zweitwohnsitz haben, Studenten beispielsweise. Die dauerhaft ansässige Wohnbevölkerung sei schließlich „ungleich stärker auf privilegierte Parkplätze angewiesen“, Studenten könnten leichter „auf die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel verwiesen werden.“ Dieser Personenkreis dürfte jedoch nicht allzu groß sein, und CDU-Fraktionschef Martin Berg gab offen zu, er habe „im Moment keine Lösung“ für das Kriterien-Problem, sagte jedoch: „Diese Frage müssen wir lösen.“

Marlis Pöttgen fasste den Stand der Diskussion zusammen: Die Umsetzung des CDU-Antrags würde angesichts des Fehlens geeigneter Kriterien „zu Willkür und Ungerechtigkeit und damit zum Streit“ führen, befürchtete die FDP-Bezirksvertreterin. Sie enthielt sich deshalb der Stimme, als der CDU-Antrag gegen die Stimmen von CDU und SPD mit knapper Mehrheit abgelehnt wurde.