Die Regelung seit dem 1. Juni dieses Jahres soll gegen das Unionsrecht, das Personenbeförderungsgesetz und Zuständigkeitsregeln verstoßen.
EilverfahrenMietwagenfirmen gehen gegen Mindestpreise der Stadt Köln vor

Ein Mietwagen steht am Breslauer Platz vor dem Kölner Hauptbahnhof.
Copyright: Arton Krasniqi
Eine Vermittlungsplattform und zwei Unternehmen gehen rechtlich gegen die Allgemeinverfügung der Stadt Köln vor, die ein Mindestentgelt für Mietwagen vorschreibt, die unter anderem über Uber und Bolt buchbar sind. Das bestätigte das Verwaltungsgericht Köln auf Anfrage dieser Redaktion. Es handelt sich um ein Eilverfahren, also ein beschleunigtes Verfahren. Ziel ist es, eine vorläufige Regelung zu erwirken, bevor eine Entscheidung in einem Klageverfahren getroffen wird.
Preisangleichung zu Taxis in Köln
„Die Antragsteller tragen inhaltlich im Wesentlichen vor, dass die Regelung der Stadt Köln gegen Unionsrecht, das Personenbeförderungsgesetz und Zuständigkeitsregeln verstoße“, sagt eine Gerichtssprecherin. Die Stadt Köln hatte festgelegt, dass eine Fahrt mit dem Mietwagen mindestens 80 Prozent des Taxitarifs kosten muss. Gleichzeitig dürfen Taxis den Tarif bei vorbestellten Fahrten um 20 Prozent unterschreiten. Davon macht der Taxiruf Köln nach eigenen Angaben konsequent Gebrauch. Taxis und Mietwagen sind bei Bestellung über App oder Telefon somit in der Regel gleich teuer. Daran ändert auch das Eilverfahren vorerst nichts, es hat keine aufschiebende Wirkung. Die Allgemeinverfügung der Stadt Köln gilt weiterhin.
Die Vermittler wie Uber und Bolt und die privaten Mietwagenfirmen sehen bei Mindestpreisen wie in Köln „erhebliche rechtliche Unsicherheiten“. Einen Klageerfolg konnten sie allerdings bislang nicht erzielen – lediglich Formfehler führten zur Aussetzung von Mindestentgelten. Die Ansicht, dass diese grundsätzlich rechtlich problematisch sein könnten, teilte bislang aber kein Verwaltungsgericht.
Über Eilverfahren entscheiden Verwaltungsgerichte in der Regel innerhalb weniger Monate. Wann in Köln mit einer Entscheidung zu rechnen ist, konnte die Gerichtssprecherin nicht sagen. Die Stadt Köln hat nun zunächst Zeit, eine Stellungnahme abzugeben.
BGH: Rückkehrpflicht rechtmäßig
In einem anderen Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) ist das Kölner Mietwagenunternehmen Safe Driver Ennoo CNG, das mit Uber zusammenarbeitet, am Mittwoch (3. Juni) dem Taxiruf Köln unterlegen. Der Taxiruf hatte gegen das Unternehmen geklagt, weil es gegen die Rückkehrpflicht verstoßen haben soll. Das Personenbeförderungsgesetz sieht vor, dass Mietwagen nach jeder Fahrt leer zum Betriebssitz zurückkehren müssen, bevor sie den nächsten Fahrgast mitnehmen dürfen. Das Landgericht Köln und das Oberlandesgericht hatten der Klage stattgegeben, der BGH hat jetzt die Revision zurückgewiesen.
Die Richter am BGH bestätigten die Rechtmäßigkeit der Rückkehrpflicht. Der Senat habe keine „durchgreifenden Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit dieser Rückkehrpflicht“, teilt der BGH mit. Gebe es bei einer Mietwagenfahrt keine Grenzüberschreitung, greife auch das europäische Recht nicht. Die Mietwagenfirma hatte vergeblich argumentiert, dass die Rückkehrpflicht gegen die europäisch geregelte Niederlassungsfreiheit verstoßen würde. Das ist aus Sicht des BGH auch richtig, allerdings nur bei einem „grenzüberschreitenden Bezug“.
Das traf auf den vorliegenden Fall allerdings nicht zu. Ein Fahrer der Mietwagenfirma hatte am 19. Januar 2023 am Breslauer Platz vor dem Kölner Hauptbahnhof direkt vor Ort einen neuen Fahrauftrag angenommen, nachdem er einen Fahrgast abgesetzt hatte. Es handelte sich um eine Testbestellung, um herauszufinden, ob die Regeln eingehalten werden oder nicht. Der Taxiruf sah darin einen wettbewerbswidrigen Verstoß gegen die Rückkehrpflicht und bekam in allen Instanzen Recht.
„Die heutige Entscheidung des Bundesgerichtshofs bestätigt unsere rechtlichen Zweifel an der Entscheidung des OLG Köln. Gleichzeitig bedauern wir, dass die grundsätzliche europarechtliche Vereinbarkeit der Rückkehrpflicht für Mietwagen aufgrund des fehlenden grenzüberschreitenden Bezugs nicht geklärt werden konnte“, sagt Thomas Mohnke von der Safe Driver Group.
„Die Rückkehrpflicht ist eine Regelung aus den frühen 1980er-Jahren und produziert durchschnittlich rund 30 Prozent Leerfahrten. Sie bedeutet eine hohe Belastung für Unternehmer und unsere Städte“, sagt eine Uber-Sprecherin am Mittwoch. Der BGH habe eine Chance vertan, eine tradierte Regel abzuschaffen und für weniger Bürokratie und mehr Klimaschutz zu sorgen.
