Einsatz mit schweren FolgenPolizist wegen Körperverletzung vor Gericht

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Das Justizzentrum an der Luxemburger Straße in Köln

Köln – Ein falsch geparktes Taxi nachts auf den Ringen, Polizisten auf Streife und ein angetrunkener Fahrgast, der sich einmischt und erhebliche Verletzungen davonträgt. Das waren die Fakten im Prozess gegen einen Polizisten, der sich vor dem Amtsgericht wegen Körperverletzung im Amt verantworten musste.

Der Journalist Javier C. (50) war mit einer Kollegin nach einem Geschäftsessen und Barbesuch im November 2018 mit dem Taxi auf dem Heimweg. Es war Stunden nach Mitternacht, als das Taxi am Kaiser-Wilhelm-Ring halb auf der Fahrbahn, halb auf dem Rad- und Fußgängerweg verkehrswidrig anhielt, um die Frau in der Nähe ihres Hotels abzusetzen. Die Polizisten waren in ihrem Mannschaftswagen auf dem Heimweg und sprachen den Taxifahrer auf den Verkehrsverstoß an. Was dann geschah, ist unklar.

Platzverweis missachtet

Der alkoholisierte Journalist empfand die Ansprache der Polizei als überzogen und mischte sich ein. Er missachtete wiederholt die Platzverweise und fand sich kurze Zeit später mit einem komplizierten Knöchelbruch in einem Gefangenentransporter wieder. Nach seiner Aussage habe der Polizist ihn gegen das Schienbein getreten, um ihn so zu Boden zu bringen. Er verbrachte die Nacht auf der Wache, fuhr am nächsten Tag ins Krankenhaus und musste dort zwei Wochen lang stationär behandelt werden. N. war sechs Wochen arbeitsunfähig.

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Von einem Tritt könne keine Rede sein, sagte der angeklagte Beamte Oliver K. (44). Vielmehr habe er den „aggressiven und distanzlosen“ Mann mit einem „gezielten Griff sanft zu Boden gleiten lassen“. Das bekräftigte auch sein Kollege. Es sei vielmehr eine „kontrollierte, schnelle Maßnahme“ gewesen. „Ich mache meinen Beruf seit 28 Jahren und habe noch nie die Nerven verloren.“

Das Ganze sei notwendig gewesen, weil sich C. „total überzogen und alkoholisiert“ verhalten habe. Eine Erklärung für die schweren Fußverletzung hatte der Angeklagte auch parat: „Er war schon verletzt, als es zum Disput kam.“ Seine Kollegen bekräftigten die Version: „Es gab keinen Tritt.“ Allerdings sagte einer: „Vielleicht hat er sich beim zu Boden bringen das Bein verdreht.“ Nach der Vernehmung von sechs Zeugen war das Gericht nicht wirklich schlauer.

Gericht spricht Beamten frei

Ein Rechtsmediziner führte aus, dass die Aussage des Polizisten mit der Verletzung nicht in Einklang gebracht werden könne: „Es muss einen relativ intensiven Kontakt gegeben haben.“ Aufgrund des dynamischen Geschehens könne der Polizist „dies nicht zwingend wahrgenommen haben“.

So sahen es schließlich auch Staatsanwalt und Gericht. Die vom Ankläger geforderte Geldstrafe (50 a 100 Euro) wurde abgewiesen. Der Richter sprach den Beamten frei.

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