Der 46-jährige Besitzer reiste bereits zuvor aus Arizona über London nach Köln ein und ließ das Gepäckstück nachschicken.
Wert von rund 18.000 EuroZoll findet mehr als 600 Skorpione und Vogelspinnen in Koffer am Flughafen Köln

640 Vogelspinnen, Skorpione, Hundertfüßer und Käfer hat der Zoll am Flughafen Köln sichergestellt.
Copyright: Hauptzollamt Köln
Einen außergewöhnlichen Fund haben die Zollbeamten am Kölner Flughafen gemacht: Bereits vor rund zwei Wochen haben sie in einem Koffer eines Amerikaners insgesamt 640 exotische Tiere, darunter Vogelspinnen und Skorpione, entdeckt.
Wie das Hauptzollamt Köln mitteilte, reiste der 46-jährige Besitzer des Koffers bereits zuvor aus Arizona über London nach Köln ein und ließ das Gepäckstück nachschicken. Laut Inhaltserklärung sollte der Koffer ausschließlich Kleidung enthalten.

Eine sichergestellte Vogelspinne
Copyright: Hauptzollamt Köln
Allerdings fanden die Zöllner bei der Gepäckkontrolle neben einigen Kleidungsstücken auch eine zugeklebte Styroporbox. Als sie diese öffneten, fanden sie zahlreiche Plastiktütchen und Kunststoffbehälter mit Spinnen, Käfern und Skorpionen. Insgesamt fanden sie fast 190 Vogelspinnen, Wolfsspinnen und Springspinnen, mehr als 430 Skorpione sowie etwa 20 Hundertfüßer und Käfer. Einige der Tiere überstanden den Transport nicht.
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Ein Teil der sichergestellte Vogelspinnen
Copyright: Hauptzollamt Köln
Jens Ahland, Pressesprecher des Hauptzollamts Köln, berichtete, dass der Amerikaner angab, die Tiere selbst in der Wüste von Arizona gefangen zu haben. Er plante, sie auf einer Fachmesse in Nordrhein-Westfalen zu verkaufen. Die Tiere, die einen geschätzten Gesamtwert von rund 18.000 Euro haben, wurden in den TerraZoo in Rheinberg gebracht.
Ahland wies außerdem darauf hin, dass Tiere bei der Einreise aus einem Nicht-EU-Mitgliedsstaat beim Zoll angemeldet und Einfuhrabgaben dafür entrichtet werden müssen. Diese betragen 19 Prozent vom Wert der Tiere. Der Amerikaner musste vor seiner Rückreise über Frankfurt am Main jetzt rund 3.400 Euro Einfuhrabgaben und den gleichen Betrag als Sicherheitsleistung für das Steuerstrafverfahren gegen ihn entrichten. (ft)