Führerscheine beschlagnahmtKölner Polizei stoppt sieben Trunkenheitsfahrten

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Alkohol Trunkenheit Kontrolle dpa

Ein Polizist kontrolliert einen Autofahrer auf Alkohol (Symbolbild)

Köln – Seit Freitagabend hat die Kölner Polizei sieben Trunkenheitsfahrten gestoppt und fünf Führerscheine sofort beschlagnahmt.

Bei allen außer einem Fahrer zeigten die Atemalkoholtests mehr als ein Promille an. Einer der Autofahrer, der in Dünnwald beinahe mit einem entgegenkommenden Streifenwagen zusammengestoßen wäre und den Alkoholtest verweigerte, konnte laut Polizei kaum selbstständig stehen. Der Mann verbrachte nach einer Blutprobe die Nacht zum Sonntag in Polizeigewahrsam. Der Wagen des 41-Jährigen wies frische Unfallspuren auf, dahingehend ermittelt die Polizei.

Einen E-Scooter-Fahrer stoppten die Beamten in Neustadt-Nord, weil er zu zweit auf dem Scooter unterwegs war. Neben einem Alkoholwert von über einem Promille, zeigte ein Vortest auch Cannabiskonsum an.

BMW-Fahrer fährt Schlangenlinien

In der Nacht zu Samstag wurden zwei weitere Männer von der Polizei angehalten. Ein 36-jähriger Smart-Fahrer fuhr einem Streifenwagen mit überhöhter Geschwindigkeit und ohne Licht entgegen. Der Alkoholtest zeigte einen Wert von 1,3 Promille an. Der Führerschein wurde beschlagnahmt und eine Strafanzeige gestellt. Polizisten stellten bei einem 26-jährigen Hyundai-Fahrer 1,2 Promille fest, auch er bekam eine Strafanzeige.

In der Nacht von Samstag auf Sonntag fuhr ein Golf-Fahrer vor den Augen einer Polizeistreife über Rot, es wurden 0,8 Promille festgestellt. Bei einem 26-Jährigen Seat-Fahrer in einer allgemeinen Verkehrskontrolle zeigte der Atemalkoholvortest einen Wert von rund 1,2 Promille an, der Führerschein wurde beschlagnahmt. Polizisten hielten außerdem einen BMW-Fahrer (27) an, der zuvor "in Schlangenlinien" unterwegs war. Auch hier zeigte der Test 1,2 Promille an, auch hier wurde der Führerschein beschlagnahmt. Alle drei Männer bekamen eine Anzeige.

Die Polizei Köln betont dass, neben unkalkulierbaren Gefahren durch Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss man sich als Kraftfahrzeugführer von Autos und E-Scootern sowie als Radfahrer bereits ab 0,3 Promille strafbar macht. In vielen Fällen droht der Entzug der Fahrerlaubnis. Für Fahranfänger oder junge Verkehrsteilnehmer unter 21 Jahren gilt: 0,0 Promille. (red)

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