GerichtsprozessEx-Profi der Kölner Haie freigesprochen

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Ex-Haie-Profi Ralf Hafeneger (l.), mit seinem Anwalt im Gerichtssaal

Köln – Mit einem Freispruch endete am Freitag der Prozess gegen Ex-Haie-Profi Ralf Hafeneger (50), dem die Anklage nach einem völlig aus dem Ruder gelaufenen Polizeieinsatz gefährliche Körperverletzung und Widerstand gegen Polizeibeamte vorgeworfen hatte. Hafeneger hatte im Juli vergangenen Jahres um Mitternacht die Polizei wegen eines versuchten Einbruchs alarmiert, dann aber den Fehler begangen, den mutmaßlichen Täter selbst mit dem Auto zu verfolgen.

Die herbeigerufenen Polizisten hatten den Ex-Profi für den Täter gehalten und das Unheil nahm seinen Lauf. Hafeneger lag am Ende mit einer gebrochenen Augenhöhle, Hämatomen im Gesicht und einer ausgekugelten Schulter am Boden. Als er noch in seinem Auto saß, hatte ein Polizist ihm gezielt mit einem sogenannten Blendschlag die Faust ins Gesicht geschlagen, um ihn am Weiterfahren zu hindern, anstatt ihn ordnungsgemäß um seine Personalien zu fragen. „Dieser Schlag ins Gesicht war nicht gerechtfertigt“, sagte dazu der Richter in der Urteilsbegründung. Die Beamten hatten behauptet, der Ex-Spieler habe sie angegriffen, beleidigt, massiven Widerstand geleistet und sich ihnen gegenüber gewalttätig gezeigt. Doch das Gericht gelangte nach der Aussage von Nachbarn zu der Überzeugung: „Es gab keinen tätlichen Angriff auf die Polizei.“

Beamte wiederholten ihre Aussage

Nachbarn, die aufgrund des mitternächtlichen Lärms damals zu dem Geschehen eilten, hatten Hafeneger am Boden erlebt, wie er mit „flehte und bettelte, von den Fesseln befreit zu werden“. Auf den Hinweis der Nachbarn, es handele sich bei dem am Boden liegenden „um den Nachbarn, und nicht den Einbrecher“, hätten die Beamten „keinerlei Reaktion“ gezeigt, stattdessen weiterhin auf den wehrlosen Mann gewalttätig eingewirkt.

Im Prozess hatten die Beamten, denen jetzt ein Wiederaufnahmeverfahren gegen sie wegen Falschaussage und Körperverletzung droht, ihre Aussage wiederholt und Verteidiger Thomas Ohm zu der Aussage veranlasst, dass „hier mit nicht zu steigernder Arroganz und Unverfrorenheit uns hier im Zeugenstand die Hucke vorgelogen wurde“. Das Verfahren gegen die Beamten war zunächst mangels Tatverdachts eingestellt worden, dagegen hat Ohm inzwischen Beschwerde eingelegt. Nach Überzeugung des Anwaltes sei die Lüge im Zeugenstand „der eigentliche Skandal polizeilicher Allmacht“.  

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