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Ärger im StadtwaldNeue Parkregeln am „Haus am See“ sorgen für Verwirrung

3 min
Blick auf das neue Schild der Parkraumbewirtschaftung vorm Haus am See.

Viel Kleingedrucktes: Blick auf das neue Schild der Parkraumbewirtschaftung vorm Haus am See an der Bachemer Landstraße in Lindenthal.

Eine neue, digitale Parkraumbewirtschaftung am Kölner Haus am See sorgt für Kritik. Besucher und Besucherinnen sind von Schildern und Technik überfordert.

Am Decksteiner Weiher sorgt eine neue Parkraumbewirtschaftung am Restaurant „Haus am See“ für Verwirrung und Ärger bei vielen Kölnern und Kölnerinnen. Statt wie gewohnt zu parken, sehen sich Autofahrer und Autofahrerinnen nun mit zahlreichen Schildern, Kennzeichenscannern und einem digitalen Bezahlsystem konfrontiert.

Der Parkplatz an der Bachemer Landstraße war lange ein beliebter Anlaufpunkt für Gäste des Restaurants, aber auch für Spaziergänger und Spaziergängerinnen sowie Jogger und Joggerinnen. Nun hat der Betreiber eine private Firma mit der Bewirtschaftung der Fläche beauftragt, um, wie es auf einem Aushang heißt, mehr Parkplätze für Restaurantgäste freizuhalten.

Das Nobelrestaurant Haus am See am Decksteiner Weiher ist eins von Kölns schönsten Ausflugszielen.

Das Nobelrestaurant Haus am See am Decksteiner Weiher ist eins von Kölns schönsten Ausflugszielen.

Hohe Parkgebühren und ausschließlich digitale Bezahlung

Die neuen Regeln sehen vor, dass das Parken rund um die Uhr von Montag bis Sonntag kostenpflichtig ist. Von Mittwoch bis Sonntag zwischen 11.00 und 22.00 Uhr kostet jede angefangene Stunde fünf Euro. Außerhalb dieser Zeiten wird ein Euro pro Stunde fällig. Restaurantgäste können kostenlos parken, müssen ihr Autokennzeichen jedoch beim Personal registrieren lassen. Die Bezahlung ist ausschließlich online über einen QR-Code oder eine Webseite möglich.

Für zusätzliche Verunsicherung sorgen Warnhinweise, die bei einem Verstoß gegen die Parkordnung eine Vertragsstrafe von 45 Euro zuzüglich der Parkgebühren androhen. Die Bezahlung kann bis zu 24 Stunden nach Verlassen des Parkplatzes online nachgeholt werden.

Kameras überwachen den Parkraum am Haus am See.

Hightech in der Idylle: Kameras überwachen den Parkraum am Haus am See, die als Kennzeichenscanner Tag und Nacht im Einsatz sind.

Besucher und Besucherinnen fühlen sich überfordert

Insbesondere ältere Besucher und Besucherinnen äußerten vor Ort ihren Unmut. Viele fühlen sich von der Fülle an Informationen auf den Schildern und der technischen Anforderung, online zu bezahlen, überfordert. „Ich habe gar kein Handy und könnte mich da gar nicht einloggen. Wie soll man dann bezahlen?“, fragte eine ältere Dame. Kritisiert wird auch, dass Parkgebühren selbst an den Ruhetagen des Restaurants, Montag und Dienstag, anfallen.

Eine Radlerin studiert die Hinweisschilder der neuen Parkraumbewirtschaftung.

Eine Radlerin studiert die Hinweisschilder der neuen Parkraumbewirtschaftung.

Im Eingang des Restaurants informiert ein Aushang über das neue „schranken- und ticketlose Parksystem“ der Firma Wemolo. Man wolle sicherstellen, „dass künftig mehr Parkplätze für unsere Restaurantgäste frei bleiben“. Eine darüber hinausgehende Anfrage ließ die Geschäftsführung des „Haus am See“ unbeantwortet.

Betreiberfirma verweist auf 15-minütige Kulanzzeit

Das beauftragte Unternehmen „Wemolo“ nahm zu der Kritik Stellung. Ein Sprecher erklärte, dass private Parkflächen auch ohne Schranke bewirtschaftet werden könnten. Auf die Sorge einiger Autofahrer und Autofahrerinnen, dass auch ein kurzes Durchfahren Kosten auslösen könnte, teilte er mit: „Eine kurze Durchfahrt oder das direkte Wiederausfahren wird nicht als Parkvorgang gewertet. Es gibt eine Kulanzzeit von 15 Minuten.“ Erst nach Überschreiten dieser Frist werde ein Parkvorgang registriert.

Schild erinnert an die Strafe von 45 Euro bei Nichtzahlung der Parkgebühr.

Wer hinausfährt, wird an die 45 Euro Strafe zuzüglich Parkgebühren erinnert.

Die für eine mögliche Ahndung nötigen Halterdaten würden erst bei einem festgestellten Verstoß gegen die Parkordnung datenschutzkonform über eine Schnittstelle zum Kraftfahrt-Bundesamt abgefragt. Laut „Wemolo“ soll das System dabei helfen, „präzise zwischen Gästen und Fremdparkern“ zu unterscheiden und so den Parkplatz seiner eigentlichen Bestimmung zuzuführen. (red)