Impfpflicht in der PflegeDas sagt die Stadt Köln zu möglichen Beschäftigungsverboten

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Dezernent Harald Rau (1)

Kölns Gesundheitsdezernent Harald Rau 

Köln – Der Kölner Gesundheitsdezernent Harald Rau rechnet mit einer fünfstelligen Zahl bislang ungeimpfter Menschen in der Stadt, für die in Kürze eine einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt. Zuletzt ging die Verwaltung von 15.000 Personen aus – eine Schätzung, der bundesweite Impfquoten zugrunde lagen. „In Köln haben wir eine höhere Impfquote als im Umland – ich hoffe und denke, dass wir weniger als 15.000 Ungeimpfte haben, die von der Impfpflicht betroffen sind, weiß es aber nicht“, sagte Rau dem „Kölner Stadt-Anzeiger“.

Bislang rechnete die Stadt mit einer „Hausmarke“ von 70.000 Menschen, die in Köln insgesamt unter die einrichtungsbezogene Impfpflicht betroffen seien, so Rau. „Diese Zahl umfasst aber nicht alle Randgruppen“, räumte er ein. So umfasse die Regelung längst nicht nur Ärzte und Pflegende, sondern auch Reinigungspersonal und sogar einige Ehrenamtliche. Die Ermittlung der Betroffenen sei sehr anspruchsvoll. „Wir arbeiten in Absprache mit dem Gesundheitsministerium derzeit an Abfragen.“

Ministerium: Bundesgesetz „an vielen Stellen unklar“

So gebe es bislang keinerlei Daten zur Impfquote im ambulanten Dienst. „Wir werden sie erheben“, verspricht Rau: „Bis dahin möchte ich nicht spekulieren.“ Zuletzt wurde diskutiert, ob ein Großteil der ungeimpften Betroffenen im ambulanten Bereich arbeite, da verschiedene Kölner Kliniken Impfquoten von weit über 90 Prozent melden. Rau äußerte jedoch Zweifel darüber, ob in den Quoten der Kliniken alle abgebildet sind, die in den jeweiligen Kliniken zur Impfung verpflichtet wären – so auch etwa Reinigungskräfte von Subunternehmern.

Unklar ist bislang, wie die einrichtungsbezogene Impfpflicht, die in Nordrhein-Westfalen ab dem 16. März gilt, im Detail umgesetzt wird. Wie das Gesundheitsministerium dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ gegenüber bestätigte, ist ein entsprechender Erlass in Arbeit. Ein Sprecher machte am Donnerstag klar, es sei „administrativ nicht leistbar“, schon Mitte März mögliche Beschäftigungsverbote auszusprechen. Auch werde man bei der Abfrage – sortiert nach Gruppen – gestaffelt vorgehen.

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So soll die Impfpflicht durchgesetzt werden, „ohne die Versorgung vor Ort zu gefährden“, wie der Sprecher mitteilte. Das Bundesgesetz sei „an vielen Stellen unklar“. Man werde als Land die Öffentlichkeit und die Kommunen rechtzeitig informieren.

Gesundheitsdezernent Rau fürchtet Überforderung der Stadt

Bis dahin versucht auch die Stadt Köln in den Verhandlungen zu verhindern, dass sie jeden Fall einzeln überprüfen muss. „In Absprache mit anderen Kommunen fordern wir vom Land eine Abfragemaske an, die wir an einzelne Einrichtungen schicken können. Daran wird gerade noch gearbeitet. Bisher mussten wir davon ausgehen, dass das Gesundheitsamt die Einzelfälle überprüfen muss“, sagte Rau: „Wir wirken gerade darauf hin, dass wir davon wegkommen – denn zahlenmäßig würde uns diese Überprüfung zum einen überfordern, zum anderen haben wir hierzu noch keine Kriterien von Bund und Land bekommen.“

Rau hält es für sinnvoll, die Unabkömmlichkeit von Mitarbeitenden in ihrer Funktion als Ausnahme gelten zu lassen – neben einer medizinischen Kontraindikation, die schon jetzt von der Impfpflicht befreit. Bei der Kontraindikation rechnet die Stadt mit Einzelfall-Überprüfungen. Jenseits dieser Sonderfälle hält er eine Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht für richtig.

Um die vulnerablen Gruppen in den Kliniken künftig effektiv zu schützen, „liegt uns nicht daran, Ausnahmeregelungen großzügig zu gestalten“, so Rau. Die Unklarheiten rund um die Umsetzung der Impfpflicht kommentierte Rau zurückhaltend. „Das Gesetz existiert nun einmal. Unser Job ist es, damit umzugehen. Es geht jetzt darum, eine anwendbare Durchsetzung zu finden“, sagte der Gesundheitsdezernent.  

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