Wie lange gelte ich als genesen?Die wichtigsten Antworten zu neuen Corona-Regeln

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Symbolbild Impfung Kind (1)

Ein Kind wird gegen Covid-19 geimpft.

Köln – Die Verkürzung des Genesenenstatus von sechs auf drei Monate und eine neue, bei EU-Reisen geltende zeitliche Begrenzung des Impfschutzes verunsichern viele Menschen. Was bedeutet es für Testpflicht und Teilnahme am gesellschaftlichen Leben, ob ich einfach, doppelt, dreifach oder gar nicht geimpft bin? Einfach oder doppelt geimpft und genesen? Wie lange gilt mein Impfschutz, wenn ich zwei Impfungen habe? Wann muss ich in Quarantäne und wann nicht? Welche Ausnahmeregelungen gibt es? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Der Genesenenstatus wurde von sechs auf drei Monate verkürzt. Für wen gilt diese Regelung?

Die Vorgaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) gelten nur für Personen, die zuvor nicht geimpft waren. Der Genesenenstatus gilt ab dem 28. Tag nach einem positiven PCR-Test und bis zum 90. Tag. Genesene ohne Impfung sind Dreifachgeimpften („Geboosterten“) also für rund zwei Monate gleichgestellt. In dieser Zeit sind sie von der 2G-plus-Regelung zum Beispiel beim Shoppen oder Essengehen freigestellt und müssen auch als direkte Kontaktpersonen von positiv Getesteten nicht in Quarantäne.

Für wen gelten noch Ausnahmen von der Quarantäneregelung?

Für Geimpfte mit einer Durchbruchsinfektion oder Genesene, die eine Impfung im Anschluss an einer Erkrankung erhalten haben sowie für Personen mit einer zweimaligen Impfung ab dem 15. Tag nach der zweiten Impfung bis zum 90. Tag.

Was ist, wenn der Genesenenstatus abläuft?

Nach dem Ablauf des Genesenenstatus reicht eine Impfdosis, um als vollständig geimpft zu gelten. Am Tag der Impfung sind diese Personen den vollständig Geimpften gleichgestellt.

Wer gilt als vollständig geimpft?

Jeder, der mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff zweimal geimpft ist. Dabei muss die letzte Impfung mindestens 14 Tage her sein. Nur eine Impfdosis für einen vollständigen Impfschutz benötigen Personen, die eine PCR-bestätigte Infektion durchgemacht haben, und bei denen dieser Test zu einer Zeit erfolgt ist, zu der die betroffene Person noch keine Impfung gegen Covid 19 erhalten hatte. Ab dem Tag der ersten Impfung gelten diese Menschen als vollständig geimpft. Personen, die einmal geimpft wurden, und mit einem Abstand von mehr als vier Wochen nach dieser Impfstoffdosis eine PCR-bestätigte Infektion durchgemacht haben, gelten ab dem 29. Tag des positiven Testergebnisses als vollständig geimpft.  

Warum wurde der Genesenenstatus geändert?

Wegen der Omikron-Variante des Coronavirus besteht ein höheres Risiko, bereits erneut zu erkranken oder Überträger zu sein. Wissenschaftliche Erkenntnisse laut RKI deuten darauf hin, dass Ungeimpfte nach einer durchgemachten Infektion einen im Vergleich zur Delta-Variante herabgesetzten und zeitlich stärker begrenzten Schutz vor einer erneuten Infektion mit der Omikron-Variante haben. Politisch ist die verkürzte Dauer des Genesenenstatus auch als Versuch zu verstehen, noch Ungeimpfte zum Umdenken zu bewegen.

Welche Auswirkungen hat die Verkürzung des Genesenenstatus?

Sie bringt die Planungen vieler Menschen durcheinander und sorgt auch deswegen für Unmut und Ärger, weil das RKI die Maßnahme nicht rechtzeitig mit dem Gesundheitsministerium abgestimmt hat. Für Unverständnis hat auch die Tatsache gesorgt, dass im Bundestag bis auf weiteres ein Genesenenstatus von sechs Monaten gilt, der unter anderem mit einer Einlassregelung in das Gebäude begründet wird. Bei der jüngsten Gesundheitsministerkonferenz stimmten die Minister mit 15 zu 1 dafür, dass alle künftigen Entscheidungen von RKI mit dem Parlament abgesprochen werden sollen. Bayern hat beantragt, den Status von drei Monaten wieder auf sechs zu verlängern, dies wurde abgelehnt.

Was gilt für Personen, die einfach oder doppelt geimpft und genesen sind?

Von der Quarantänepflicht sind diese Menschen befreit. Der aktuellen Corona-Schutzverordnung NRW vom 9. Februar ist zu entnehmen, dass sie Geboosterten als gleichgestellt gelten. Wie lange Geimpft-Genesene als geboostert gelten, das sei politisch in Berlin noch nicht geklärt, teilt das NRW-Gesundheitsministerium dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ auf Anfrage mit. Probleme gibt es mit dem digitalen Impfzertifikat: Diesesweist viele Menschen, die einmal geimpft und genesen sind, nicht als geboostert aus. 

Was empfiehlt das RKI für Menschen, die vor oder nach der Impfung eine Infektion durchgemacht haben?

Personen, die eine Infektion durchgemacht und danach eine Impfstoffdosis erhalten haben, um den Immunschutz zu verbessern, sollten laut RKI in einem Abstand von mindestens drei Monaten nach der vorangegangenen Impfung eine Auffrischimpfung erhalten. Personen, die nach einer Impfung eine Infektion durchgemacht haben, sollten im Abstand von mindestens drei Monaten nach Infektion ebenfalls eine Auffrischimpfung erhalten. 

Die Gültigkeitsdauer des Corona-Impfzertifikats ist in der EU am 1. Februar 2022 auf neun Monate verkürzt worden. Wer ist davon betroffen?

Die Regelung betrifft nur Menschen, die innerhalb der EU verreisen. In Deutschland gelten vollständiger Impfschutz und Booster-Impfung vorläufig weiterhin unbefristet. Das digitale Impfzertifikat der EU ist nach 270 Tagen erst nach einer Auffrischimpfung wieder gültig, unabhängig davon, in welchem Ab­stand zur Grundimmunisierung die Impfung erfolgt.

Gelte ich nur nach drei Impfungen als geboostert?

Als geboostert gelten Menschen grundsätzlich nach drei Impfungen – inzwischen auch jene, die ihre erste Impfung mit dem Impfstoff von J&J erhalten haben, für die ursprünglich nur eine Dosis nötig war. Wenn die zweite Impfung mehr als 14 Tage und weniger als 90 Tage zurückliegt, gelten zweimal Geimpfte Geboosterten als gleichgestellt – sie brauchen dann ebenfalls keine aktuellen Bürgertests, um shoppen, ins Schwimmbad oder ins Restaurant zu gehen. Liegt die zweite Impfung länger zurück, sind für zweifach Geimpfte zertifizierte Schnelltests notwendig. Ähnliches gilt zwischen dem 28. Tag und 90. Tag einer Infektion für zuvor nicht Immunisierte (siehe oben).

Was bedeutet es für den Alltag, dass auch Personen, die mit J&J erstgeimpft wurden, dass sie nun auch drei Impfungen brauchen, um als geboostert zu gelten?

Für viele Menschen macht das den Alltag wegen notwendiger Tests, zusätzlicher Quarantänen oder strenger Reiseregelung zum Beispiel nach Österreich komplizierter. Allein in Köln wurden bislang knapp 50.000 Menschen mit J&J geimpft. Besonders gefährdet sind viele obdachlose Menschen, weil sie mit J&J erstgeimpft wurden und aktuell gegen die Omikron-Variante nicht ausreichend geschützt sind.

Warum braucht es drei Impfungen?

Der Gesetzgeber hat die Regelung so festgesetzt, weil Menschen mit dreifacher Impfung nachweislich besser gegen die neue Omikron-Variante des Coronavirus geschützt sind und das Virus seltener weitergeben. Bei der Omikron-Variante nehme der Impfschutz schon „drei bis vier Monate nach der Grundimmunisierung signifikant ab“, teilte die Ständige Impfkommission (Stiko) mit.

Gibt es Empfehlungen für eine vierte Impfung?

Über die Notwendigkeit – möglicherweise auch eine Verpflichtung – für eine vierte Impfung wird aktuell noch diskutiert. Die Stiko empfiehlt aktuell einen zweiten Booster für Über-70-Jährige, Menschen in Pflegeeinrichtungen, Personen mit Immunschwäche ab fünf Jahren sowie Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen.

In Osnabrück hat das Verwaltungsgericht die Verkürzung des Genesenenstatus auf drei Monate als verfassungswidrig eingestuft. Ist davon auszugehen, dass die Regelung bundesweit gekippt wird?

Ein Sprecher des Kölner Verwaltungsgerichts sagte dem „Kölner Stadt-Anzeiger“, dass von weiteren Klagen auszugehen sei, aber jeweils von Fall zu Fall entschieden werde. In Köln liegt aktuell ein Eilantrag vor, in dem es heißt, die Mitteilung des Bundesgesundheitsministeriums, dass der Genesenenstatus verkürzt werde, sei sachlich falsch. Häufiger gibt es Klagen, in denen es um Einnahmeverluste durch die Coronschutzverordnung gehe – künftig werden einige dazukommen, in denen auch die kurzfristige Verkürzung des Genesenenstatus als Begründung für finanzielle Verluste aufgeführt wird.

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Welche Ausnahmen von den geltenden Impfanforderungen gibt es für Menschen, die sich nicht impfen lassen können?

Personen mit gültigem ärztlichen Attest, das begründet, warum eine Impfung aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, werden Geimpften und Genesenen gleichgestellt. Für 2G-Plus-Angebote benötigen diese Menschen einen negativen Testnachweis.

Welche Regelungen gelten für Kinder und Jugendliche?

Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren sind mit Geimpften und Genesenen gleichgestellt. Jugendliche ab 16 Jahren müssen also geimpft oder genesen sein, um 2G-Angebote wahrnehmen zu können. Die Stiko empfiehlt eine Impfung von Kindern ab zwölf Jahren. Für Kinder zwischen fünf und elf Jahren wird eine Impfung nur bei Vorerkrankungen empfohlen – zugelassen sind Impfstoffe aber auch für diese Altersgruppe.

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