Um Bürger und Einsatzkräfte zu schützen, erlässt die Stadt erneut eine Böllerverbotszone. Bis zu 50.000 Euro Strafe drohen bei Verstößen.
JahreswechselIn dieser Zone sind Böller an Silvester 2024 in Köln verboten

Silvester 2023 am Kölner Rheinufer
Copyright: IMAGO/Panama Pictures
Auch dieses Jahr wird es an Silvester in Köln eine großflächige Böllerverbotszone geben. Wie die Stadt mitteilte, umfasst dieser Bereich wie schon im Vorjahr den linksrheinischen Teil der Innenstadt, einschließlich der Ringe.
In der Verbotszone dürfen keine pyrotechnischen Gegenstände mit „ausschließlicher Knallwirkung“ abgefeuert werden. Dazu zählen unter anderem Silvesterknaller und Böller. Feuerwerksraketen und Feuerwerk, bei dem es in erster Linie um den visuellen Effekt geht, sind von dem Verbot ausgenommen.
Köln: Stadtverwaltung erlässt erneut Böllerverbotszone für Silvester
Mit der Verbotszone reagiert die Stadt Köln auf Beschwerden der vergangenen Jahre. Kölnerinnen und Kölnern hatten sich immer wieder über die Lärm- und Feinstaubbelastung sowie den Müll an Silvester beklagt.
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Darüber hinaus gehe es aber auch darum, Polizisten, Ordnungs- und Rettungskräfte zu schützen, so die Stadt. In zahlreichen Städten waren diese zum Jahreswechsel 2022/23 mit Böllern beworfen und zum Teil verletzt worden. Daher sei das Konzept auch in Abstimmung mit der Polizei entstanden.
Das Böllerverbot im vergangenen Jahr habe messbare positive Auswirkungen gehabt. So verzeichnete die Feuerwehr zu Silvester 23/24 deutlich weniger Rettungseinsätze als im Vorjahr. Und es gingen keinerlei Beschwerden über Feuerwerk beim Ordnungsamt ein. Die von einigen Bürgern geforderte Ausweitung der Verbotszone sei jedoch aus juristischen Gründen nicht möglich.
Weiterhin kündigte die Stadt an, dass das Ordnungsamt verstärkt die Durchsetzung der Böllerverbotszone kontrollieren werde. Zuwiderhandlungen könnten mit Bußgeldstrafen von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Unabhängig von der Verbotszone gilt rund um den Kölner Dom auch dieses Jahr ein Mitnahmeverbot von Feuerwerkskörpern aller Art. Im Umfeld von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen dürfen im gesamten Stadtgebiet keine Feuerwerkskörper gezündet werden. (bha)