Islamist vor Kölner Gericht„Ich hätte ihm die Kehle durchschneiden sollen”

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Mohamed J. beim Prozessauftakt im Landgericht

Mohamed J. beim Prozessauftakt im Landgericht

Köln – Es ist nur ein Detail, wirft aber ein Schlaglicht auf die Haltung, mit der Mohamed J., der sich offen zur Terrormiliz Islamischer Staat (IS) bekennt, an dem Prozess teilnimmt, der ihm seit Anfang April vor dem Kölner Landgericht gemacht wird. Hatte er am ersten Verhandlungstag noch seine Gebetsmütze abgenommen, nachdem ihn Jörg Michael Bern, Vorsitzender der 21. Großen Strafkammer, dazu aufgefordert hatte, so weigerte er sich am Montag hartnäckig und provokativ, dies zu tun.

Auch dann noch, als Bern dem Angeklagten, der während der Verhandlung Handschellen tragen muss und von zwei Justizbediensteten bewacht wird, wegen „fortdauernder Ungebühr“ gegenüber dem Gericht ein Ordnungsgeld in Höhe von 300 Euro, wahlweise drei Tage Ordnungshaft androhte. Schließlich beantragte der Staatsanwalt eben diese Zwangsmaßnahmen. Am nächsten Verhandlungstag soll über den Antrag entschieden werden.

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Dem Tunesier werden versuchter Totschlag und gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt. Am 9. Oktober 2018 hat er in Gremberg auf offener Straße auf einen 28 -jährigen Marokkaner eingestochen; das Opfer drohte zu verbluten und musste notoperiert werden. Dass er mit einem Klappmesser auf den Mann losgegangen ist, hat Mohamed J. am ersten Prozesstag zugegeben. Allerdings trage der Marokkaner eine Mitschuld, denn dieser habe ihm einen Kopfstoß geben wollen und ihn mit Pfefferspray besprüht.

Als Grund der blutigen Auseinandersetzung nimmt die Staatsanwaltschaft an, der Marokkaner habe Anstoß daran genommen, dass Mohamed J. ihn in einem Facebook-Post in einen Zusammenhang mit dem IS gebracht habe. Zum Prozessauftakt sprach der Angeklagte zudem an, auch ein Streit um Geld habe eine Rolle gespielt; der Marokkaner und andere hätten ihn „betrogen“. Die Attacke habe dazu gedient, das Opfer zu „erziehen“, und nicht zum Ziel gehabt, es umzubringen. Heute sage er sich allerdings, er hätte dem Marokkaner „die Kehle durchschneiden, den Kopf nehmen und nach Hause tragen“ sollen.

Hetze gegen „Ungläubige“

Was am zweiten Prozesstag zu hören war, fügt sich ins Bild hoher Aggressivität. Bern verlas Schreiben des Angeklagten, in denen er seinen Pflichtverteidiger als „Anwalt der Polizei“ schmäht, der ihn „verrate“ und den er töten werde. Ausgiebig hetzt Mohamed J. in den in gebrochenem Deutsch verfassten Zeilen gegen Juden, Christen und andere „Ungläubige“, gegen den deutschen Rechtsstaat, aber auch gegen Tunesien, wo das „Recht für Ungläubige“ und nicht die Scharia herrsche, dieses „Licht in der dunklen Welt“.

Er sei ein „Kalifat-Löwe“, ein „Krieger“ und werde „Terror verbreiten“. Und er sei „stolz“ auf seinen Landsmann Anis Amri, der im Dezember 2016 in Berlin einen islamitischen Terroranschlag verübte, bei dem zwölf Menschen ums Leben kamen.

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