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Jugendschutz in KölnZwei von drei Kiosken verkaufen verbotene Ware an Minderjährige

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04.11.2025, Köln: Polizei und Stadt kontrollieren Kioske vor dem 11.11. - und schicken jugendliche Testkäufer vor. Foto: Arton Krasniqi

Polizei und Stadt kontrollieren vor dem 11.11. verstärkt, ob in Kiosken und Supermärkten Alkohol an Jugendliche verkauft wird.

Junge Testkäufer von Polizei und Ordnungsamt haben am Dienstag Kioske im Zülpicher Viertel kontrolliert – mit erschreckendem Ergebnis.

Als Dennis (17) und Ayleen (16) am Dienstagnachmittag in einem Kiosk in der Nähe des Zülpicher Platzes eine Dose Wodka, eine Dose Pina Colada und eine Flasche Lachgas auf den Tresen legen, verzieht der Verkäufer keine Miene. Er guckt den beiden Teenagern nicht mal ins Gesicht. Nennt ihnen nur den Preis und kassiert. Sein Pech: Er ist soeben auf zwei Testkäufer der Stadt Köln hereingefallen.

Köln: Stadt und Polizei setzen auf jugendliche Testkäufer

Seit dem 11.11. im Vorjahr schickt das Ordnungsamt verstärkt Jugendliche vor, um zu prüfen, wie ernst Einzelhändler und Kioskbetreiber die Vorgaben des Jugendschutzes nehmen. Der Verkauf von Bier oder Wein an Jugendliche unter 16 Jahren ist zum Beispiel ebenso verboten wie generell die Abgabe von hochprozentigem Alkohol, Tabak, E-Zigaretten und Lachgas an Minderjährige. Beim ersten Verstoß sind mindestens 200 Euro Geldbuße fällig, bei jedem weiteren wird es teurer, schließlich drohen die Schließung des Geschäfts und der Entzug der gewerblichen Zuverlässigkeit.

04.11.2025, Köln: Polizei und Stadt kontrollieren Kioske vor dem 11.11. - und schicken jugendliche Testkäufer vor. Foto: Arton Krasniqi

Mitarbeiter des Ordnungsamtes in Uniform und in Zivil kontrollieren einen Kiosk in Köln.

Die Testkäufer sind Auszubildende der Stadt Köln sowie minderjährige Fachoberschüler der Polizei. Bei den vergangenen Kontrollen habe die „Verstoßquote“ bei hohen 67 Prozent gelegen, teilt die Stadt mit. An diesem Dienstagnachmittag sind es sogar hundert Prozent – bei drei Stichproben. Manche Verkäufer seien möglicherweise tatsächlich unwissend, sagt Anne Siep, Leiterin der Gewerbeabteilung. „Aber den meisten ist der Umsatz einfach wichtiger. Es scheint für sie Teil des Geschäftsmodells zu sein.“ Schließlich sind einige Verkäufer und Betreiber schon mehrfach aufgefallen, sie müssten es also besser wissen.

Kaum haben die  Testkäufer Dennis und Ayleen den Laden verlassen, betreten zwei Mitarbeiter des Ordnungsamtes den Kiosk und stellen den Verkäufer zur Rede. Der behauptet, das junge Alter seiner Kunden nicht bemerkt zu haben. Ihren Ausweis hat er sich aber auch nicht zeigen lassen. Nun drohen ihm 400 Euro Bußgeld – 200 für den Alkohol und 200 für das Lachgas. Neben Testkäufen setzt das Ordnungsamt auch auf gezielte Nachkontrollen. 

Auch in zwei weiteren Kiosken zwischen Zülpicher Platz und Barbarossaplatz können Dennis und Ayleen problemlos Wodka, Lachgas und Vapes einkaufen. „Es ist wirklich erschreckend leicht, was zu kriegen“, berichtet Dennis. „Viele Verkäufer gucken dich überhaupt nicht an.“ Einen Unterschied zwischen privat geführtem Einzelhandel und Supermarktketten gebe es übrigens nicht, heißt es beim Ordnungsamt. Verstöße gebe es überall, im selben Maße.

Auch in den nächsten Tagen und am 11.11. will die Stadt ihre Kontrollen mit den jungen Testkäuferinnen und -käufern fortsetzen.