In Humboldt-Gremberg hat die Polizei drei Männer wegen des Verdachts der Bandenhehlerei festgenommen.
Gefälschte TÜV-Plaketten sichergestelltDrei Tatverdächtige nach Verfolgungsfahrt festgenommen

In der Nacht zu Sonntag hat die Polizei drei Männer nach einer Verfolgungsfahrt festgenommen. (Symbolbild)
Copyright: Alexander Schwaiger
Die Polizei Köln hat in der Nacht zu Sonntag, 1. Februar, drei Männer in Humboldt-Gremberg wegen des Verdachts der gewerbsmäßigen Bandenhehlerei von Kraftfahrzeugen festgenommen.
Wie die Polizei mitteilt, hatte einer der Männer gegen 3.50 Uhr auf der Gremberger Straße nicht auf Anhaltezeichen eines Streifenteams reagiert und stattdessen sein Fahrzeug beschleunigt. Nach einer kurzen Verfolgungsfahrt stoppte der 40-Jährige das Auto und versuchte zu flüchten, während die 37 und 26 Jahre alten Mitfahrer im Fahrzeug blieben. Die Einsatzkräfte konnten den Mann stellen und ihn unter Widerstand festnehmen.
Fahrer hatte keine gültige Fahrerlaubnis
Bei der anschließenden Durchsuchung des Fahrzeugs und der Tatverdächtigen stellten die Beamten unter anderem gefälschte amtliche Fahrzeugsiegel und TÜV-Plaketten, Aufbruchswerkzeug, mehrere Fahrzeugschlüssel, Betäubungsmittel sowie weitere Gegenstände sicher, die auf Eigentums- und Urkundendelikte hindeuten.
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Der Fahrzeugführer war zudem nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Außerdem besteht laut Polizei der Verdacht, dass er das Fahrzeug unter dem Einfluss von Alkohol und Betäubungsmitteln geführt hatte.
Beweismittel in Wohnung und Werkstatt sichergestellt
Bei einer Durchsuchung der Wohnung des Tatverdächtigen und einer Kfz-Werkstatt im Rhein-Sieg-Kreis hat die Polizei weitere mutmaßliche Tat- und Beweismittel sichergestellt, darunter Fahrzeugschlüssel, Airbags und Tachometer, gefälschte Fahrzeugdokumente, Blanko-Zulassungsbescheinigungen und Bargeld. Ein Teil der Gegenstände konnte konkreten Diebstahlsdelikten zugeordnet werden.
Die Polizei ermittelt jetzt wegen des Verdachts der gewerbsmäßigen Bandenhehlerei, der Urkundenfälschung, des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie von Verkehrs- und Betäubungsmitteldelikten.

