„Was hätte ich denn tun sollen?“Kölner Türsteher greift zu Pfefferspray und landet auf der Anklagebank

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Der Türsteher hatte Pfefferspray gegen einen Gast eingesetzt.

Der Türsteher hatte Pfefferspray gegen einen Gast eingesetzt.

Wegen gefährlicher Körperverletzung musste sich der Türsteher eines Altstadt-Lokals vor dem Kölner Amtsgericht verantworten.

Der Türsteher einer Partykneipe in der Kölner Altstadt musste sich am Dienstag wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft warf dem gelernten Bäcker vor, Pfefferspray gegen einen renitenten Gast eingesetzt zu haben. Dem Angeklagten drohte somit eine Haftstrafe von mehr als sechs Monaten. Doch es ging günstig für den 53-Jährigen aus.

Köln: Verteidigerin spricht von rabiatem Stoß

Vergangenen Oktober war der Security-Mann mit dem Kunden aneinander geraten. „Er hat über das Headset von seiner Chefin mitgeteilt bekommen, dass es Probleme mit Gästen gab“, schilderte Verteidigerin Petra Eßer den Beginn. Jemand habe geraucht, daraufhin sei eine ganze Gruppe des Lokals verwiesen worden. Die Männer hätten dann versucht, wieder in die Kneipe zu gelangen.

„Die haben ihre Jacken getauscht und so getan, als wären sie neue Gäste“, erklärte der Türsteher die Situation, „das habe ich aber durchschaut“. Einer der Männer sei dann aber immer wieder zu ihm gekommen und habe „rumdiskutiert“. Verteidigerin Eßer schilderte, der Gast habe den Türsteher rabiat beiseite gestoßen. Der Angeklagte habe dann lediglich sein Hausrecht durchsetzen wollen.

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Daher sei es zum Einsatz des Reizgases gekommen. „Wollen Sie jetzt auf Notwehr hinaus?“, fragte die Richterin erstaunt und die Verteidigerin nickte. Dem erteilte die Richterin eine Abfuhr. Noch in der Nacht habe der Türsteher gegenüber der Polizei nämlich keinen Stoß des Gastes beschrieben, sondern lediglich eine geballte Faust als Drohgeste. Der Türsteher: „Für mich war das ein Angriff.“

Kölner Richterin: Reizgas-Einsatz nicht verhältnismäßig

Nicht verhältnismäßig, befand die Richterin den Einsatz des „Original TW 1000“-Pfeffersprays. Anwältin Eßer schlug nun eine Einstellung des Verfahrens vor. Dem stimmten Richterin und Staatsanwalt zu. Als Auflage sollte der Türsteher 600 Euro an sein Opfer zahlen. „So viel Geld tut ihm weh“, sagte die Anwältin. „Pfefferspray im Auge tut auch weh“, entgegnete der Staatsanwalt.

Mit der Verfahrenseinstellung behält der Security-Mann ein sauberes Führungszeugnis. Einen Eintrag im Vorstrafenregister hätte ihm berufliche Probleme bescheren können. Dass er beim Prozess sehr gut wegkam, verstand der 53-Jährige offenbar nicht. „Was hätte ich denn sonst tun sollen?“, fragte er die Richterin noch. „Vielleicht die Polizei rufen“, antwortete die Vorsitzende.

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