Ein Handwerker hatte um das Aufsetzen von Masken während der Pandemie gebeten. Danach kam es zu einer Auseinandersetzung.
Streit um MaskeAmtsgericht Köln spricht Mieter von Bedrohung und Beleidung frei

Ein Handwerker hatte bei einem Termin in einer Wohnung um das Aufsetzen von Masken gebeten.
Copyright: Alexander Roll
Bedrohung und Beleidigung wurden einem 51-jährigen Mann zur Last gelegt, dem am Donnerstag vor dem Amtsgericht Köln der Prozess gemacht wurde. Er stritt die Vorwürfe ab. Einziger Belastungszeuge war ein Monteur, der für ein Wohnungsunternehmen tätig ist und wiederholt betonte, in der Corona-Zeit habe er die „Arbeitsanweisung“ gehabt, dass alle Mieter, deren Wohnungen er betrat, einen Mund-Nasen-Schutz anlegen mussten. Damit hängen die Vorwürfe zusammen.
Unstrittig ist, dass der Handwerker am Morgen des 3. Januar dieses Jahres vor der Parterre-Wohnung erschien, in der der Angeklagte mit seiner Frau und vier Kindern wohnte. Er hatte den Auftrag, den Rollladen im Wohnzimmer zu reparieren. Der Frau, die ihm öffnete, gab er zu verstehen, sie solle eine Maske aufsetzen. Auf welche Art bat er darum? Der Ehemann, der dazukam, empfand es als ungehörig barsche Aufforderung, und reagierte aufgebracht.
Köln: Amtsgericht spricht Mieter von Bedrohung und Beleidung frei
Der Anklage zufolge trat er auf den Handwerker zu, sodass sie „Nase an Nase“ standen, hob eine zur Faust geballte Hand und drohte: „Ich hau dir auf die Fresse, du Hurensohn.“ Von dieser Darstellung wich die Aussage des 37-jährigen Zeugen deutlich ab. Kaum habe er mit der Frau gesprochen, die seiner Bitte nicht nachgekommen sei, seien deren Mann und zwei Söhne „aus dem Zimmer geschossen“. Er sei in den Hausflur zurückgewichen, verfolgt von den drei aggressiven Männern. Die Söhne hätten die Fäuste geballt, und der Vater haben ihn mehrfach beleidigt.
Alles zum Thema Amts- und Landgericht Köln
- Köln Entrümplerin entdeckt 600.000 Euro – Gericht fällt Urteil zu Finderlohn
- „Kölner Drogenkrieg“ Geiselnehmer mit Geständnis – Verpasste Geburt des Sohnes sei „größte Strafe“
- Anwalt spricht von „Räuberpistole“ Wie verschwand die Platin-Rolex aus dem Kölner Steakhaus?
- Betrugsprozess Warum die Betrüger aus der Leverkusener Großfamilie diesmal so hart bestraft wurden
- Millionenbetrug Staatsanwaltschaft will siebeneinhalb Jahre Gefängnis für Rösrather
- Terrorverdacht gegen Schüler? 14-Jähriger soll Anschlag in Köln geplant haben – Staatsanwaltschaft widerspricht
- Nach Geiselnahme Erstes Geständnis beim Prozess um „Kölner Drogenkrieg“ – per Haftpost
Zum Schutz habe er sich „die Hände vors Gesicht gehalten“ und „um Hilfe gerufen“. Schließlich habe er sich ins Auto zurückgezogen, dem „Objektverwalter“ am Telefon von dem Vorfall berichtet und sei dessen Rat gefolgt, Anzeige zu erstatten. Erst auf Nachfrage der Richterin, ob der Satz „Ich hau dir auf die Fresse, du Hurensohn“ gefallen sei, wollte der Monteur sich daran erinnern. Der Verteidiger, der auf die Widersprüche zwischen den früheren Angaben und der jetzigen Aussage des Zeugen hinwies, bemerkte zum Hintergrund, die Familie seines Mandanten sei in der Nachbarschaft nicht beliebt, und mit der Hausverwaltung sei es zum Räumungsstreit gekommen.
Angeklagter wegen „erheblicher Diskrepanzen“ in den Aussagen freigesprochen
Zur Frage der Maskenpflicht sagte er, die Frau des Angeklagten sei damals, kurz nach einer Brustkrebsoperation, gesundheitlich schwer angeschlagen und froh darüber gewesen, „in den eigenen vier Wänden Luft holen zu können“. In dieser „hochbelasteten Situation“ habe sich die Familie „Respekt verschaffen“ und sich nicht ohne Weiteres von dem Handwerker „Vorschriften machen“ lassen wollen, so „nachvollziehbar“ dessen Anliegen auch gewesen sei. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft hielt zum Schluss nur noch am Vorwurf der Beleidigung fest. Mit Blick auf die „erheblichen Diskrepanzen“ der Aussagen des Zeugen bei der Polizei und vor Gericht folgte die Richterin jedoch dem Antrag des Verteidigers und sprach den Angeklagten frei.