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Von den Kollegen angezeigtBodycam entlastet Kölner Polizeibeamten vom Vorwurf der Körperverletzung

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Eine Polizistin der Streifenpolizei führt eine Bodycam vor.

Aufnahmen einer Bodycam entlasteten einen Kölner Polizisten vom Vorwurf der Körperverletzung im Amt.

Die zufälligen Aufnahmen einer Bodycam haben einen Kölner Polizisten entlastet. Der Beamte war von den eigenen Kollegen wegen Körperverletzung angezeigt worden und landete vor Gericht.

Versehentliche Aufnahmen einer Bodycam haben einen Polizeihauptkommissar vom schweren Vorwurf der Körperverletzung im Amt entlastet. Der Beamte war von einem Auszubildenden der Polizei beschuldigt worden, einen Mann in Polizeigewahrsam in Kalk geschlagen zu haben. Der 52-Jährige wurde daraufhin versetzt und fand sich am Montag auf der Anklagebank im Amtsgericht Köln wieder.

Köln: Bodycam entlastet Polizeihauptkommissar

Der Geschädigte in dem Fall aus dem Januar soll an einer Messerattacke am Wiener Platz in Mülheim beteiligt gewesen sein. Beamte nahmen den Mann fest, fesselten seine Hände auf den Rücken und brachten ihn zur Vernehmung ins Polizeipräsidium. Im Durchsuchungsraum habe der beschuldigte Polizist den Mann dann mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen, so die Staatsanwaltschaft Köln.

Im Zeugenstand bekräftigte ein 23-jähriger Beamter den Vorwurf, sein Kollege habe den Festgenommenen geschlagen. Dem war aber offenbar nicht so, wie ein Video einer Bodycam, die ein weiterer Kollege aus Versehen noch im Polizeigebäude angeschaltet ließ, beweist. „Ich sehe hier keinen Schlag“, sagte der Richter. Rechtsanwalt Ingo Baum bat daraufhin um ein Rechtsgespräch.

Alles zum Thema Amts- und Landgericht Köln

Kölner Kollegin hatte Anzeige ins Rollen gebracht

Nachdem sich Verteidiger, Richter und Staatsanwältin das Video nochmals angeschaut hatten, wurde das Verfahren schließlich ohne Auflagen eingestellt. Die Aussage des Jungpolizisten decke sich nicht mit den Bodycam-Aufnahmen, „der Vorwurf der Körperverletzung fällt in sich zusammen“, sagte der Richter. Der beschuldigte Polizist, seit mehr als 30 Jahren im Dienst, bleibt damit nicht vorbestraft.

Die Anzeige gegen den Kollegen hatte eine Polizeioberkommissarin ins Rollen gebracht, die den angeblichen Schlag laut eigener Aussage selbst nicht wahrgenommen hat. Die 31-Jährige hatte sich daran gestoßen, dass der beschuldigte Beamte den Festgenommenen grob angefasst und nach hinten gedrückt habe, nachdem dieser dessen verrutschte Gesichtsmaske wieder richten wollte.

Kölner Polizist: Angst vor Beiß- oder Spuckattacken

„Das war über das übliche Maß hinaus“, sagte die Polizistin. Der Angeklagte erklärte sein Handeln damit, dass er die Maske mit spitzen Fingern angefasst habe, um einer möglichen Beißattacke entgegnen zu können. Die Maske habe er richten wollen, um nicht angespuckt zu werden. Dies sei im Polizeigewahrsam mit oftmals betrunkenen und unter Drogen stehenden Klienten leider normal.

Die Staatsanwaltschaft hatte das „Maskerichten“ ohnehin nicht als Körperverletzung angeklagt und es sei auch keine, so der Richter. Höchstens könnte man über Nötigung nachdenken, da fehle es aber wohl an der Verwerflichkeit. Die Kollegin hatte auch die verbalen Äußerungen ihres Kollegen kritisiert. So soll er etwa geäußert haben: „Wenn du Oldschool willst, dann kriegst du Oldschool.“

Obdachloser blieb dem Strafprozess fern

Der Angeklagte erklärte, sein Spruch sei nur die Reaktion auf eine ähnliche Äußerung des Festgenommenen gewesen. Als Indiz für die Unschuld des Polizisten sah der Richter auch die ausgebliebene Reaktion des Mannes auf den angeblichen Schlag an – obwohl sich der Obdachlose zuvor mehrfach negativ über die Polizei geäußert hatte. Dem Prozess war der Mann ferngeblieben.

Ob möglicherweise ein dienstrechtliches Vergehen vorliege, müsse intern geklärt werden, sagte der Richter zu dem gesamten Vorgang. Strafrechtlich sei der Fall jedenfalls nicht zu ahnden. Der 52-jährige Beamte hatte bereits angekündigt, seine erfolgte Versetzung zu akzeptieren, wie Verteidiger Baum mitgeteilt hatte. In den Polizeigewahrsam wolle der Mandant nicht mehr zurück.

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